Dortmund (ots) – Am vergangenen Freitagabend (28. Januar) lief ein Mann am Dortmunder Hauptbahnhof einem Bundespolizisten mit einer Waffe in die Arme. Bei seiner Flucht schlug er einer Bundespolizistin mit der Faust ins Gesicht. Gegen eine Mitnahme zur Dienststelle weigerte sich der Deutsche vehement. Anschließend stellten die Beamten weitere Waffen in seiner Wohnung sicher.
Gegen 20:20 Uhr sprach ein 49-Jähriger am Hauptbahnhof Dortmund einen Bundespolizisten an, der sich auf dem Weg zum Dienst befand. Der Deutsche bat den Beamten um Hilfe und äußerte unvermittelt, dass er eine Schusswaffe mit sich führe. Daraufhin griff er an seinen Hosenbund und zog den Revolver heraus. Auf der flachen Hand präsentierte er dem Polizisten die Waffe. Der Bundespolizist nahm die Schusswaffe unverzüglich an sich.
Der aufgelöste Deutsche begleitete den Beamten zur Bundespolizeiwache. Doch plötzlich ergriff er die Flucht in Richtung Haupthalle. Dort stieß er auf eine Bundespolizistin, die ihn festhielt. Der Dortmunder versuchte sich loszureißen und schlug der Beamtin mit der Faust ins Gesicht. Mitarbeiter der Bahn und weitere Bundespolizisten kamen der Polizistin zur Hilfe und fesselten den Mann. Anschließend verbrachten sie den 49-Jährigen zur Wache, wogegen er sich vehement wehrte.
Kurz zuvor hatte der Dortmunder die Landespolizei aus der S-Bahn kontaktiert und um Hilfe gebeten. Die Tante des Mannes hatte sich ebenfalls an die Polizei gewandt, da sie befürchtete, dass ihr Neffe sich etwas antun wollen würde.
Bei der Durchsuchung leistete der Deutsche enormen Widerstand. Ein Atemalkoholtest ergab, dass der Mann mit 0,4 Promille leicht alkoholisiert war. Zudem gab er an, Drogen konsumiert zu haben.
Der Revolver, der somit von einer Gaspistole zu einer schussbereiten lebensgefährlichen Waffe umgebaut worden ist, wurde samt Munition von den Beamten sichergestellt. Einen Nachweis über die Berechtigung zum Führen oder Besitzen einer Waffe konnte der Dortmunder nicht vorlegen.
Gegenüber den Beamten räumte er die Tat ein und gab an, dass er zu Hause noch weitere Munition und Schusswaffen habe. Des Weiteren stimmte er einer freiwilligen Durchsuchung seiner Wohnung zu.
In seiner Wohnung zeigte er den Beamten die Ablageorte seiner Waffen und der dazugehörigen Munition. Die Bundespolizisten stellten ein Luftgewehr und eine Schreckschusspistole zur Gefahrenabwehr sicher und beschlagnahmten eine große Anzahl an Munition und eine Softair-Pistole.
Die Bundespolizisten leiteten unter anderem ein Ermittlungsverfahren wegen der Verstöße gegen das Waffengesetz, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung ein.
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