MordMord

Gerda M. war eine Seniorin, die sterben musste. Die „Fachkraft für Kriminalistik“, Kidus Y. aus Äthiopien hätte vor 16 Jahren abgeschoben werden sollen. Doch man bemühte sich nach Kräften, ihn hier zu halten. Dafür musste Gerda M. nun den Preis zahlen und sterben. Nun kommt er wohl „lebenslänglich“ hinter Gittern. Abgeschoben wird er nicht. Denn in Äthiopien würde ihm wegen seiner Verurteilung die Todesstrafe drohen.

Foto: Symbolbild

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1994 kam der Schwerkriminelle als achtjähriger Junge allein nach Deutschland. Warum, wird nicht verraten. Er wuchs in Pflegefamilien auf, schaffte aber noch nicht mal den Hauptschulabschluss. Von 2002 bis 2003 beging er einen Diebstahl und ein Straßenverkehrsdelikt. Er bekam eine Arbeitsleistung und einwöchigen Arrest aufgebrummt. Beeindruckt scheint dem späteren Intensivtäter das nicht zu haben.

Denn am 15. September 2003 schon verurteilte das Amtsgericht Ravensburg den Neger für Diebstahl in neun Fällen. Jugendstrafe für acht Monate. Offenbar musste der Vollzeitversager diese aber nicht absitzen. Immerhin war es ja kein rechtsradikales Propagandadelikt. So wurde er am 19. Januar 2004 erneut vom Amtsgericht Ravensburg verurteilt. Betrug, vorsätzliche Körperverletzung mit Bedrohung, Diebstahl in 2 Fällen. Urteil: Jugendstrafe von ein Jahr.

Offenbar war der Rechtsstaat hier auch wieder gnädig. Immerhin hat er sich nicht satirisch geäußert, wie beispielsweise ein Herr Janich, den man sogar aus den Philippinen einfliegen lassen möchte. Denn schon am 23. Dezember 2004 gab es erneut eine Verurteilung, dieses Mal durch das Amtsgericht Mosbach. Körperverletzung und Körperverletzung mit Nötigung. Erneut Jugendstrafe von 1 Jahr. Eigentlich hätte man sich schon hier fragen müssen, wovor dieser Mensch in Äthiopien geflohen ist. Denn er scheint sich doch bestens in kriminellen Strukturen durchsetzen zu können.

Auch dieses Mal musste er seine Strafe nicht absitzen. Am 5. Dezember 2005 konnte er schon wieder vom Amtsgericht Ravensburg verurteilt werden. Diebstahl, vorsätzliche Körperverletzung. Jugendstrafe von 17 Monaten. Nach acht Monaten war er wieder auf freiem Fuß, um vier Monate erneut verurteilt zu werden. Das Amtsgericht Ravensburg war wieder zuständig. Am 13. November 2006 hieß es nämlich Verurteilung zur Haftstrafe wegen gemeinschaftlichen Raub, gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen. 18 Monate sollte er einsitzen. Doch schon am 26. Februar 2008 wurde er wieder freigelassen. 4 Monate wieder gespart.

Zur Einsicht führte das offenbar nicht. Denn am 10. September 2012 wurde er vom Amtsgericht Stuttgart erneut verurteilt. Dass er in den Jahren nicht kriminell tätig war, ist dadurch nicht belegt, aber auch das Gegenteil nicht. Wegen unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln und Besitz von Betäubungsmitteln bekam er eine Freiheitsstrafe von 4 Monaten und 2 Wochen zur Bewährung ausgesetzt. Ja, du hast richtig gelesen. Zur Bewährung. Bei dem Vorstrafenregister. Da könnte eine Frau Haverbeck von träumen. Die Bewährung wurde mehrfach verlängert und schließlich widerrufen.

Denn während seiner Bewährungszeit wurde der Nordafrikaner erneut straffällig. Am 31. Januar 2014 verurteilte ihn das Amtsgericht Stuttgart mit Strafbefehl wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 15 Euro. Ich denke, man darf sich zurecht fragen, mit welchem Geld das bezahlt wurde.

Am 31. Juli 2014 folgte das nächste Urteil vom Amtsgericht Stuttgart. Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln in zwei Fällen. Freiheitsstrafe von 1 Monat und 2 Wochen – richtig – zur Bewährung. Diese wurde mehrfach verlängert und schließlich erlassen.

Am 5. August 2016 verurteilte das Amtsgericht Stuttgart den Äthiopier erneut wegen Diebstahl in besonders schweren Fall. Es kam zu einer Freiheitsstrafe von 7 Monaten. Natürlich zur Bewährung ausgesetzt. Am 8. Mai 2017 gab es vom Amtsgericht Stuttgart erneut eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 10 Euro (bezahlt mit dem Steuergeld der Deutschen?). Es ging um unerlaubten Besitz von Betäubungsmitteln. Am 4. September 2017 folgte vom Amtsgericht Stuttgart wegen des gleichen Verstoßes ein erneutes Urteil mit 20 Tagessätzen zu 10 Euro. Man muss sich hier schon wirklich an die Stirn fassen und sich fragen, welche Betäubungsmittel die zuständigen Richter nehmen.

Dann gab es ganze drei Jahre mit einer Ausnahme keine Vorfälle. Zumindest keine, bei denen er erwischt wurde. Am 15. Juni 2020 verurteilte ihn dann wieder das Amtsgericht Stuttgart wegen unerlaubten Besitz von Betäubungsmitteln und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Beleidigung. Es folgte eine Geldstrafe (sic!) mit 60 Tagessätzen zu je 10 Euro. Am 9. Juli gab es dann wieder einen Prozess vor dem Amtsgericht Stuttgart wegen schwerer Körperverletzung. 20 Monate Freiheitsstrafe wurden festgesetzt. Doch wir wären nicht im besten Deutschland aller Zeiten (frei nach Steinmeier), wenn die Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt worden wäre. Sie wurde verlängert bis zum 8. Juli 2024.

Doch am 4. Januar 2022 musste Gerda M. sterben. Der Äthiopier kannte sein Opfer, da er deren Mann bis zu dessen Tod als Pfleger betreute. Die vermögende Witwe wurde gefesselt an Händen und Füßen nur in einer Feinstrumpfhose gekleidet auf dem Boden tot aufgefunden. Wie man den Kriminellen überführte? Er ließ seine Unterhose auf der Couch des Opfers liegen. Daran befand sich seine DNA (sic!).

2001 entschied das Bundesamt für Anerkennung ausländischer Flüchtlinge, dass für Kidus Y. ein Abschiebungshindernis vorliege. Denn für ihn würde in seinem Heimatland eine erhebliche Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit bestehen. Warum, teilte man nicht mit. 2004 wies das Regierungspräsidium Tübingen den Schwerkriminellen trotzdem aus (rechtskräftig 2006). Doch vor den Gerichten, die ihn zuvor immer wieder verurteilten, erkämpfte der kriminelle Migrant ein Bleiberecht, bzw. eine Abschiebeaufhebung.

Oben nicht erwähnt: 2018 schlug er einem Gast in einem Bistro mit einer Bierflasche ins Gesicht. Das Opfer erblindete auf dem linken Auge. 18 Monate Freiheitsstrafe bekam der irre Afrikaner. Natürlich: Auf Bewährung. Was denkt ihr denn? Denn der Richter heilt ihm zu Gute, dass er die 6.000 Euro Schmerzensgeld anerkannte und sich bei seinem Opfer entschuldigte. Eine lupenreine Nummer, wäre sie in einem Zirkus aufgeführt worden.

Es wird in Deutschland derzeit alles getan, um noch mehr Menschen hier herzuholen und es ihnen immer leichter zu machen. Sie wieder loszuwerden wird dagegen an allen Ecken und Kanten erschwert. Alle Versuche dem zum Trotz sind nur Schein. Die Polizei wird sogar dazu angehalten, das nicht zu benennen. Deutschland am Ende. Doch es gibt immer mehr Menschen, die nicht wegschauen und ihre Stimme gegen diese Schweinerei erheben.

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2 Gedanken zu „Bis einer sterben musste: Intensivtäter wird nicht ausgewiesen und tötete letzten Endes“
  1. […] 07. Dezember 2022, Stuttgart: In der baden-württembergischen Landeshauptstadt beginnt der Prozess gegen einen 36 Jahre alten Intensivtäter aus Äthiopien, der seit 18 Jahren (!) abgeschoben werden sollte und eine 89-jährige Seniorin überfallen, beraubt und ermordet haben soll (https://www.stefanraven.de/polizei/bis-einer-sterben-musste-intensivtaeter-wird-nicht-ausgewiesen-un…). […]

  2. […] ▶ 07. Dezember 2022, Stuttgart: In der baden-württembergischen Landeshauptstadt beginnt der Prozess gegen einen 36 Jahre alten Intensivtäter aus Äthiopien, der seit 18 Jahren (!) abgeschoben werden sollte und eine 89-jährige Seniorin überfallen, beraubt und ermordet haben soll (https://www.stefanraven.de/polizei/bis-einer-sterben-musste-intensivtaeter-wird-nicht-ausgewiesen-un…). […]

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