ReizgasReizgas

Dortmund – Bochum (ots)Heute Nacht (12. Mai) versprühte ein junger Mann Reizgas in die Haupthalle des Dortmunder Hauptbahnhofes und später gezielt auf zwei 21-Jährige. Bundespolizisten nahmen ihn nur wenige Stunden später fest.

Foto: Symbolbild

Gegen 2:30 Uhr bestreiften Bundespolizisten den Hauptbahnhof Dortmund, als sie aus der Distanz einen Angriff mittels Reizgas auf zwei junge Frauen mitbekamen. Die Beamten eilten zu den jungen Frauen, die mutmaßlich aufgrund der starken Augen- und Atemwegsreizungen zu Boden gesackt waren. Sofort alarmierten sie Rettungskräfte der Feuerwehr Dortmund und brachten sie zum erstmaligen Ausspülen der Augen zur nahegelegenen Bundespolizeiwache. Weitere Einsatzkräfte fahndeten nach dem Angreifer. Auf Videoaufzeichnungen der Kameraüberwachung in der Haupthalle konnten die Beamten erkennen, wie ein junger Mann das Reizgas zunächst aus der Entfernung in die Luft spritzte und wenig später gezielt den beiden 21-jährigen Frauen ins Gesicht sprühte. Anschließend flüchtete er in Richtung Innenstadt.

Reisende und Bahnmitarbeiter mussten kurzzeitig Teile des Hauptbahnhofes aufgrund der Reizgasbelastung im Gebäude verlassen.

Die beiden deutschen und malischen Geschädigten erklärten gegenüber den Polizisten, den jungen Mann in einer Disco kennengelernt und sogar Telefonnummern ausgetauscht zu haben. Gründe für einen Angriff konnten sie nicht nennen.

Zusammen mit Bundespolizisten kontaktierten die Frauen ihren Angreifer per Telefon und vereinbarten ein Treffen in der Dortmunder Innenstadt.

Zivilgekleidete Beamte der Bundespolizei nährten sich dann den drei Personen im Zuge des besagten Treffens an und nahmen den 24-Jährigen fest. Der leicht alkoholisierte Dortmunder führte das Reizgas noch mit sich. Uniformierte Kräfte brachten ihn wenig später zur Bundespolizeiwache.

Unterdessen mussten Einsatzkräfte erneut einen Rettungswagen anfordern, da die jungen Frauen aus Bochum immer noch an starken Reizungen der Augen- und Atemwege litten.

Die Bundespolizei leitete gegen den deutschen Staatsbürger anschließend ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung ein.

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