WärmebildkameraDas anhängende Luftbild kann zu redaktionellen Zwecken mit dem Zusatz "Bundespolizei" im Zusammenhang mit dieser Pressemitteilung verwendet werden.

Altötting / Freilassing (ots)Hohe kriminelle Energie hat ein georgischer Schleuser in der Nacht auf Mittwoch (20. September) gezeigt. Der Georgier war vor einer Kontrolle geflohen, auf der Autobahn aus dem Pkw gesprungen und hat sich vor der Polizei auf einem Baum versteckt. Ein Hubschrauber der Bundespolizei mit Wärmebildkamera hat die Flucht vereitelt.

Foto + Text: Bundespolizeidirektion München

In der Nacht auf Mittwoch entzog sich ein schwarzer SUV mit rumänischen Kennzeichen auf der A 94, Anschlussstelle Altötting, einer Kontrolle der Bundespolizeiinspektion Freilassing. Der 32-jährige georgische Fahrzeuglenker ignorierte die eindeutigen Anhaltesignale und brauste davon. Auf der Flucht vor der Polizei zog das Fahrzeug auf der Autobahn in Richtung Mittelleitplanke und bremste anschließend stark ab. Noch während der Pkw ausrollte, floh der Fahrer über die Mittelleitplanke in Richtung des Flusses Inn.

Beim Blick ins Innere, des für fünf Personen ausgelegten Pkw, stießen die Beamten auf sieben türkische Staatsangehörige im Alter zwischen 1 und 34 Jahren. Die Insassen waren nicht nur ungesichert, die drei mitreisenden Kinder saßen lediglich auf den Oberschenkeln der erwachsenen Personen. Ausweisdokumente führte keiner der Geschleusten mit.

Sofort leitete die Bundespolizei umfangreiche Fahndungsmaßnahmen mit starkem Polizeiaufgebot von Bundes- und Landespolizei ein. Dabei kam auch ein Hubschrauber der Bundespolizei zum Einsatz. Dieser hat den Schleuser bald in einer kuriosen Situation aufgespürt: In der Hoffnung unentdeckt zu bleiben, war der Georgier auf einem Baum geklettert und hatte dort ausgeharrt. Der Pilot lotste die eingesetzten Streifen zum Feststellungsort. Im Lichtkegel der Taschenlampen konnte der 32-Jährige schließlich in sechs Metern Höhe sitzend angetroffen werden. Der Festnahme widersetzte er sich nicht mehr.

Gegen den Georgier leitete die Bundespolizei ein Strafverfahren wegen des Verdachtes der Schleusung unter lebensgefährdender Behandlung und verschiedener Verkehrsdelikte ein. Da ein Drogentest positiv auf Kokain verlief, besteht zudem der Verdacht des Führens eines Kraftfahrzeugs unter Wirkung berauschender Mittel. Gegen die Geschleusten wird wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise und des unerlaubten Aufenthaltes ermittelt.

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