SchwanOriginalfoto - Unter der Quellenangabe "Bundespolizei" für redaktionelle Zwecke freigegeben

Lindau (ots)Am vergangenen Wochenende (12. bis 14. Mai) hat die Bundespolizei am Grenzübergang Hörbranz (BAB 96) zwei Haftbefehle vollstreckt und dabei rund 3.300 Euro Justizschulden eingetrieben. Am Samstagvormittag hielt die Beamten zudem eine tierische „Gewahrsamnahme“ am Bahnhof Lindau-Insel auf Trab.

Foto + Text: Bundespolizeidirektion München

Lindauer Bundespolizisten kontrollierten am Sonntagmorgen (14. Mai) am Grenzübergang Hörbranz (BAB 96) die Insassen eines Fernbusses aus Turin. Bei der Überprüfung eines 30-jährigen Deutschen schlug der Fahndungscomputer an. Gegen den Busreisenden lag ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Stralsund wegen Hausfriedensbruchs in Tateinheit mit Sachbeschädigung und Beleidigung in vier Fällen vor. Der Gesuchte war den Justizbehörden fast 2.600 Euro schuldig geblieben. Da der Mann die Summe aufbringen konnte, durfte er anschließend die Weiterreise antreten.

Bereits am Freitagmorgen (12. Mai) hatten die Bundespolizisten einen Haftbefehl auf der BAB 96 vollstreckt. Ein ungarischer Fahrzeuginsasse wurde seit fast zwei Jahren von der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth wegen versuchter Strafvereitelung gesucht. Der 30-Jährige konnte seine ausstehende Geldstrafe in Höhe von fast 1.700 Euro zahlen und damit ebenfalls eine Ersatzfreiheitsstrafe abwenden.

Ein ganz besonderer Fall hatte die Bundespolizisten am Samstagvormittag (13. Mai) beschäftigt. Laut einer Meldung der Notfallleitstelle der Deutschen Bahn AG sollte ein Schwan in die Oberleitung am Bahnhof Lindau-Insel geraten sein. Zwei Streifen nahmen sich des Falls an und veranlassten eine kurzzeitige Gleissperrung, da der Vogel auf Abwegen im Bahnbereich unterwegs war. Sichtlich unbeeindruckt von den Polizisten und deren Anordnungen tat der Schwan seinen Unmut durch ausladende Gestik und lautstarke Äußerungen kund. Die Beamten konnten den tierischen Gleisläufer schließlich mit Hilfe einer Decke überwältigen und in Gewahrsam nehmen. Nach einer kurzen Begutachtung durch einen Tierarzt konnte das Tier, welches sich in bester gesundheitlicher Verfassung befand, wieder in die Freiheit – abseits der Bahnanlagen – entlassen werden.

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