DDR Gefängnis

Berlin: (hib/AW) – Das Interesse auf Einblick in die Stasi-Akten ist in den vergangenen zwei Jahren zwar gesunken, aber immer noch auf einem hohen Stand. Vor allem bei Angehörigen und Nachkommen verstorbener Personen. Sie stellten inzwischen 19 Prozent aller Anträge auf Akteneinsicht. Dies geht aus dem 15. Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen Roland Jahn für die Jahre 2019 und 2020 hervor, den er am Freitag an Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble übergab. So seien 2019 35.554 Erstanträge und 14.156 Wiederholungsanträge auf Akteneinsicht gestellt worden, 2020 seien es noch 23.686 Erstanträge und 9.195 Wiederholungsanträge gewesen. Die niedrigere Zahl sei sicherlich auch auf die Bedingungen der Corona-Pandemie zurückzuführen, sagte Jahn vor der Presse. Insgesamt haben fast 2,17 Millionen Menschen von ihrem Recht auf persönliche Akteneinsicht seit Inkrafttreten des Stasi-Unterlagen-Gesetzes (StUG) am 29. Dezember 1991 Gebrauch gemacht.

Die vergangenen zwei Jahre seien vor allem von der geplanten Überführung der Aktenbestände, des Ton-, Film- und Bildmaterials in den Zuständigkeitsbereich des Bundesarchivs geprägt gewesen, heißt es im Bericht. Im Juni dieses Jahres tritt das entsprechende von Bundestag und Bundesrat verabschiedete Gesetz in Kraft. Die Regelungen des Stasi-Unterlagen-Gesetzes zum Recht auf Akteneinsicht bleiben aber erhalten. Darüber hinaus wurde die Einrichtung eines Beauftragten für die Opfer der SED-Diktatur beim Bundestag beschlossen. Gegenüber der Presse schloss Jahn aus, diesen Posten anzustreben. Seine Amtszeit endet mit der Auflösung der Stasi-Unterlagen-Behörde im Sommer dieses Jahres. Jahn war am 28. Januar 2011 vom Bundestag erstmals zum Bundesbeauftragten gewählt worden.

Das Gesetz sieht vor, dass das Archivgut an Standorten in Rostock, Frankfurt (Oder), Halle, Leipzig und Erfurt verwahrt wird. Über die Archivstandorte hinaus sollen Außenstellen zur Information, Beratung, Antragstellung und Akteneinsicht in Chemnitz, Cottbus, Dresden, Gera, Magdeburg, Neubrandenburg, Schwerin und Suhl eingerichtet werden. Ziel ist es, die Standorte und Außenstellen in die regionale Gedenkstättenlandschaft einzubinden. Zudem sind die quellenkundliche Forschung, die Vermittlung des besonderen Charakters und Symbolwertes des Stasi-Unterlagen-Archivs und die Rekonstruktion zerrissener Stasi-Unterlagen erstmals als Aufgaben im Gesetz festgeschrieben.

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