Dem hochkarätigen Mediziner, Prof. Sucharit Bhakdi wurde von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, sich hassaufstachelnd gegen in Deutschland lebende Juden gewendet zu haben. Ein Vorwurf, den ich fast jeder, der sich gegen die wissenschaftlich unhaltbaren Corona-Maßnahmen aussprach, schon einmal anhören musste. Gestern wurde er vor dem Amtsgericht Plön nach 9 Stunden Verhandlung dann freigesprochen.
Die Vertreterin der Generalstaatsanwaltschaft forderte eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 90 Euro, also etwas mehr als 16.000 Euro. Die Verteidigung Bhakdis bezeichnete die Klage als böswillig und plädierte für einen Freispruch ihres Mandanten. Sie begründete die Forderung damit, dass die Generalstaatsanwaltschaft die Vorwürfe nur behauptet, aber nicht bewiesen habe. Zudem habe die zuständige Staatsanwaltschaft das ursprüngliche Verfahren nach gründlicher Prüfung eingestellt, so die Verteidigung weiter.
Der Freispruch gefällt vielen Menschen nicht, vor allem nicht jenen aus der militanten linken Szene, wie etwa Taz-Aktivist Gernot Knödler. Bhakdi, der seine kritischen Äußerungen als qualifizierter Mediziner immer seriös begründete und bisher nicht widerlegt wurde, wurde vom medizinischen Laien Knödler kurzerhand als “Schwurbler” bezeichnet. Ebenso sah der Linksextremist ihn in seinem Artikel als “Querdenker-Ikon” und “Coronaleugner”. Nur war Bhakdi nie Bestandteil von Querdenken und hat Corona auch nie geleugnet. Schon hier, an dieser niedrigen Hürde, endet der Wahrheitsgehalt des hasserfüllten Schwurbel-Artikels der TAZ.
Der Richter sah die Aussagen Bhakdis, der Vergleiche zu einen neuen Holocaust gezogen hat, als kritisch, aber nicht strafbar an. Seit Ende 2020 versuchen die diversen Staatsanwälte der einzelnen Bundesländer immer wieder (auf Weisung?) Coronamaßnahmenkritiker in die Rechte Ecke zu drängen. Offenbar hat man mit so einem breiten und stetig weiterwachsenden Widerstand nicht gerechnet und brauchte etwas, um diesen zu delegitimieren. Die mühsam erarbeitete gesellschaftliche Ächtung gegen rechts, welche auf Lügen und Justizskandalen beruht, sollte dafür herhalten.
Doch gestern kam es anders als erhofft. Die zuständige Staatsanwältin hört auf den Namen Silke Füssinger. Sie ist seit Januar 2022 Beauftragte zur Aufklärung einer gestiegenen Anzahl an antisemitischen Straftaten in Schleswig-Holstein. Unerwähnt bleibt, dass viele antisemitische Straftaten durch die steigende antisemitische Gesinnung vieler Zuwanderer seit 2015 zustande kam. Doch erst seit Corona wird diese als solche auch erfasst. Die Verfahren werden dagegen meistens gegen Corona-Kritiker eröffnet, die einen ungeschickten Vergleich geäußert haben. Ein gefundenes Fressen für die politische Inszenierung der vermeintlichen Gesinnung von Maßnahmekritikern.
Bei der Fantasie, mit der derartige Verfahren, wie auch gestern gegen Prof. Bhakdi angeregt werden, muss die Fragestellung erlaubt sein, ob es nicht die Staatsanwaltschaften selbst sind, welche die politisch gewollte Unantastbarkeit der Opferrolle ausnutzen, um Kritiker zum Schweigen zu bringen und zu verfolgen. Der eigentliche Antisemitismus würde bei einer solchen Ausnutzung bei nüchterner Betrachtung einzig und allein bei den jeweiligen Staatsanwaltschaften liegen.
Doch gestern funktionierte es nicht, einen über 70jährigen, hochdekorierten und qualifizierten Mediziner wegen vielleicht ungeschickten Vergleichen haftbar zu machen. Ersten Aussagen in sozialen Medien ist zu entnehmen, dass die Staatsanwaltschaft wohl keine zweite Instanz in dem Fall anstreben wird.
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