Am heutigen 17. November findet im Amtsgericht Tiergarten ein Prozess gegen die rechte Aktivistin Ursula Haverbeck statt, die wegen Holocaust-Leugnung verurteilt war und gerade Anfang November aus der Haft entlassen wurde. Zum Prozess erschien auch der freie Journalist Nikolai Nerling, auch bekannt unter “Der Volkslehrer”. Aus bisher unbekannten Gründen wurde Nerling vor Prozessbeginn abgeführt.
UpDate 14:50 Uhr: Der Volkslehrer meldete sich zwischenzeitlich zu Wort. Wie zu erwarten, war Nikolai Nerling als Berichterstatter zum oben genannten Prozess vor Ort. Er hat sich als Pressevertreter ausgewiesen und hat auch eine Drehgenehmigung erhalten. In Deutschland benötigt nach geltendem Recht niemand einen Presseausweis, um journalistisch arbeiten zu können. Dennoch erkannte die Pressesprecherin des Strafgerichts, Richterin Lisa Jani, den Ausweis Nerlings nicht an, inkl. seiner Drehgenehmigung und seines ebenfalls bei sich geführten Ausweises eines Presseverbandes.
UpDate 15:58 Uhr: Auf Presseanfrage meldete sich Frau Jani zu Wort. Sie nannte wegen des Datenschutzes keine Namen, teilte aber mit, dass für die Drehgenehmigung bestimmte Auflagen einzuhalten sind. Darunter fällt auch, dass Personen, insbesondere Bedienstete des Gerichts und der Ordnungsbehörden, nur mit deren Erlaubnis gefilmt werden dürfen. Einer der zwei anwesenden Journalisten mit Drehgenehmigung hat sich ihrer Aussage nach nicht daran gehalten und wurde daraufhin von Frau Jani angesprochen. An der Echtheit des Presseausweises hatte sie Zweifel angemeldet und wollte das ihrer Aussage nach überprüfen. Bis dahin sollte der Journalist (sie sagte nicht, dass es sich hierbei um Nikolai Nerling handelte) das Filmen einstellen, wogegen er sich verwehrte. Darauf sprach sie ein Hausverbot aus, welchem der Journalist nicht nachkam, woraufhin er mit körperlichen Zwang entfernt wurde.
Warum ein ordentlicher Presseausweis eines anerkannten Journalistenverbandes von einer Gerichtspressesprecherin nicht erkannt wird oder sie deren Echtheit anzweifelt, bleibt unklar. Ob dies eine geplante Maßnahme war kann man sich denken, muss man aber nicht. Ich musste ebenfalls, bevor ich Auskunft erhielt, meinen Presseausweis zuschicken, obwohl ich mitteilte, wo ich veröffentlichen würde wollen. Dies ist nicht nachvollziehbar, da ein Presseausweis oder die Mitgliedschaft in einem Presseverband zwar vieles erleichtert, aber nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Das Presserecht gilt z. B. auch für “Journalisten” einer Schülerzeitung. Die rechtliche Einschätzung des Gerichtes zu diesem Vorfall teilt Stefan Raven News nicht.
Zum Verfahren ist aktuell bekannt, dass es am 4. Dezember 2020 zu einen zweiten erstinstanzlichen Prozesstag kommen wird. Auf Antrag der Verteidigung wird Nikolai Nerling dann als Zeuge vorgeladen.
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