BuddhismusBuddhismus

Die Dortmunder Polizei und Staatsanwaltschaft tun sich offenbar mit fremden Kulturen und geschichtlichen Fakten schwer. Einem Dortmunder wurde eine Vorladung ausgesprochen, weil er sich mit diesen beiden Themen in seinem Telegram-Kanal beschäftigte. Das Irre: Ein buddhistischer Gebetsraum an einem Flughafen ist für die Polizisten Volksverhetzung.

Im ersten Post handelt es sich um einen weitergeleiteten Inhalt, den der Dortmunder auf seinem Kanal gezeigt, aber nicht selbst erstellt hat. Dabei geht es um die Werbung einer Sonderausgabe für ein erfolgreiches und anerkanntes Monatsmagazin aus dem Bereich Nachrichten. In diesem heißt es:

„Schluss mit dem Schuldkult – Die Deutschen sind kein Tätervolk

Seit mehr als 75 Jahren wird den Deutschen eine Kollektivschuld eingeredet, die nach einer Überprüfung der historischen Tatsachen allerdings keinen Bestand haben kann.

Gerne halfen die Alliierten und die deutschen Vordenker der Umerziehung auch mit antideutschen Geschichtslügen nach, um ihr Geschichtsbild zu stützen.“

Hieran gibt es nichts auszusetzen und dies ist historischer/wissenschaftlicher Konsens. Wir fragten bei der Staatsanwaltschaft Dortmund nach, was hieran volksverhetzend sein soll und erhielten hierzu Antwort. Darin heißt es: „Das von Ihnen genannte Verfahren hat ausschließlich die Veröffentlichung eines Beitrags am 16.05.2021 (einschließlich der Weiterleitung eines Artikels des […]) zum Gegenstand, die nach vorläufiger rechtlicher Bewertung den Anfangsverdacht der Volksverhetzung in der Variante des Leugnens von unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangenen Handlungen (§ 130 Abs. 3 StGB) begründet.
Über Einzelheiten der rechtlichen Bewertung kann ich derzeit schon deshalb keine Auskunft erteilen, weil die Akte versandt ist.
Posts vom 21./22.06.2021 sind nicht Gegenstand des Verfahrens.“

Laut Wikipedia wird ein Anfangsverdacht wie folgt beschrieben: „Ein Anfangsverdacht, der Anlass zum Einschreiten gibt und zur Erforschung des Sachverhaltes verpflichtet, setzt voraus, dass zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine verfolgbare (ohne erkennbare Verfolgungshindernisse, wie etwa offensichtlicher Schuldausschließungsgründe bei Kindern) Straftat vorliegen (vgl. § 152 Abs. 2 in Verbindung mit § 160 Abs. 1 StPO). Anlass zur Prüfung von Ermittlungen ergibt sich beispielsweise aus Strafanzeigen, amtlich erlangten Erkenntnissen (Konkursakten, Berichte in Medien), auch ausnahmsweise aus privat erlangten Kenntnissen mit hohem öffentlich-rechtlichem Einschlag (besonderes öffentliches Interesse).“ Erklärbar ist dies nur mit einer Strafanzeige von Denunzianten, denn auch die komplette Ausgabe der Sonderausgabe des beworbenen Magazins liegt uns vor und wir können darin keine strafrechtlich relevanten Inhalte feststellen. Weiter liegt gegen den Zeitschrifteninhaber selbst keine Strafanzeige vor. Das Magazin ist seit zwei Monaten frei zu erwerben und inhaltliche Bedenken gibt es von rechtlicher Seite keine.

Die beiden Posts vom 21. und 22. Juni, die wohl nicht von Seiten der Staatsanwaltschaft gekommen sind, sondern die die Polizei selbst mit eingeflochten hat, setzen dem ganzen aber noch die Krone auf. Bei beiden Einträgen wird laut Vorladung behauptet, dass der Kanalinhaber dort Hakenkreuze gepostet habe. Wir sehen dort jedoch keine. Bei einem der Bilder handelt es sich um eine Tanzfigur von vier Frauen aus Lettland, die zur Sonnensonnenwende diesen Tanz aufgeführt haben. Die Arme der Frauen können mit viel Fantasie als solches interpretiert werden, doch steht selbst in der Beschreibung dabei, dass es sich um eine Tanzfigur aus Lettland handelt. Weiter wäre dies kein Hakenkreuz, sondern eine Swastika-Rune, also „verkehrt herum“. Was würde der lettische Botschafter in Deutschland davon halten, dass die Dortmunder Polizei lettisches Kulturgut als Volksverhetzung bezeichnet? Aus Zeitgründen haben wir auf eine Nachfrage verzichtet. Bei dem anderen vermeintlichen Hakenkreuz handelt es sich (sogar ebenfalls um das „spiegelverkehrte“) Sonnenrad aus dem buddhistischen Raum. Neben einem christlichen Gebetsraum mit typischen Kreuz ist dort ein weiterer Gebetsraum mit diesem buddhistischen Symbol zu sehen. Ca. 350 Millionen Menschen hängen dem Buddhismus an und deren Symbol an einem Gebetsraum auf einem öffentlichen Flughafen als Volksverhetzung zu bezeichnen zeigt die Peinlichkeit der Dortmunder Polizeiarbeit. Solche Räume wurden zigfach in Nachrichten und Reportagen gezeigt, wie z. B. taff auf Pro7. Ob gegen diese auch eine Strafanzeige wegen Volksverhetzung vorliegt?

Wir vermuten – können es aber nicht beweisen, dass hier wieder rechte Straftaten und rechte Ermittlungsgegenstände geschaffen werden sollen, die so real nicht existieren.

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Obwohl nur ein einziger Journalist mit der gelegentlichen Unterstützung zahlreicher ebenfalls freiberuflicher Kollegen und Ehrenamtler hat Stefan Raven News seit 2020 immer wieder Dinge aufgedeckt, die andere Medien erst später berichteten. Leider sehen es diese Medien nicht als angebracht an, den Erstberichterstatter (uns/mich) zu nennen, wie es im Journalismus Gang und Gebe ist. Einige haben uns sogar schon gelegentlich die Stories im wahrsten Sinne des Wortes geklaut. Das ist kein netter Umgang zwischen Kollegen.

Auf der anderen Seite werde ich auch immer wieder von politischen Extremisten angezeigt. Die Vorwürfe nennt man mir noch nicht einmal. Die Anzeigen stellen sich nach zwei Monaten von alleine ein. Es scheint hier vermutlich darum zu gehen, unliebsame Berichterstatter wegen ihrer hohen Trefferquote an Aufdeckungen einzuschüchtern. Funktioniert leider nicht, da weder ich, noch meine Kollegen uns jemals etwas zu schulden kommen lassen. Um ehrlich zu sein, motiviert uns dieses sogar noch, noch weiter zu bohren, noch mehr nachzuhaken und erst Recht über bestimmte Themen zu schreiben.

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