Im Februar 2023 durchsuchte die Staatsanwaltschaft Frankfurt durch die Polizei eine Anwaltskanzlei, die die Interessen einen russischen Oligarchen in Deutschland vertritt. Die Gründe sind hanebüchen und so entschied nun auch ein Gericht, dass dies rechtswidrig war.
Dabei geht es um den russischen Milliardär Alischer Usmanow. Dieser hat angeblich enge Verbindungen zu Putin. Außerdem werden ihn Steuerhinterziehung und Geldwäsche vorgeworfen. Doch dieser wehrt sich nicht nur gegen die Vorwürfe, sondern streitet auch die Nähe zum russischen Präsidenten ab. Dennoch wurde eine Yacht beschlagnahmt und ein Anwesen in Bayern durchsucht.
Seit Herbst hat die Staatsanwaltschaft gegen die Anwälte einer Münchener Kanzlei ermittelt, die die Interessen Usmanows in Deutschland vertreten. Im Februar erfolgte dann eine Durchsuchung der Kanzlei. Durch die Annahme einer Vorschusszahlung hat die Staatsanwaltschaft den Anwälten vorgeworfen, gegen die Sanktionsgesetze verstoßen zu haben. Laut des Pressediensts des Oligarchen seien die Vorwürfe “vage” und “unbegründet” gewesen. Usmanows Vertreter bezeichnete die Entscheidung des Landgerichts als “einen weiteren wichtigen Schritt zur Wiederherstellung von Recht und Gerechtigkeit”.
Auch die FAZ berichtete am Montag, dass die Sicherheitsbehörden bei der Durchsuchung der Kanzlei “rechtsstaatliche Grundsätze missachtet” hätten, hieß es in einem entsprechenden Beschluss des Landgerichts Frankfurt von Anfang August. Die Durchsuchung wird darin als “schwerwiegender Grundrechtseingriff” bezeichnet und für rechtswidrig erklärt. Jeder habe das Recht, sich verteidigen zu lassen, was notwendigerweise auch die Zahlung von Anwaltskosten umfasse. Die Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft betont hingegen, dass die Ermittlungen noch nicht beendet seien. “Den Verdacht, dass politische Erwägungen eine Rolle gespielt hätten, weist man bei der Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft weit von sich”, schreibt die FAZ unter Berufung auf einen Sprecher der Behörde.
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