Islamismus

Karlsruhe (ots/Raven)Die Bundesanwaltschaft hat gestern (31. Mai 2023) aufgrund von Haftbefehlen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs die deutsche Staatsangehörige Chahira A., den kosovarischen Staatsangehörigen Kujtim B., den deutschen Staatsangehörigen Alperen K., die türkische Staatsangehörige Cagla K., die deutsche und marokkanische Staatsangehörige Siham O., die deutsche Staatsangehörige Anna Y. und den deutschen Staatsangehörigen Harun Y. in Ulm (Baden-Württemberg), im Landkreis Neuwied (Rheinland-Pfalz), im Kreis Heinsberg (Nordrhein-Westfalen), in Bremen sowie im Rheinisch-Bergischen Kreis (Nordrhein-Westfalen) durch Beamte des Bundeskriminalamts, der Landespolizei Rheinland-Pfalz und des Polizeipräsidiums Köln festnehmen lassen. Zeitgleich haben im Auftrag der Bundesanwaltschaft Durchsuchungsmaßnahmen in 19 Objekten in Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz sowie in einem Objekt in den Niederlanden begonnen.

Die Beschuldigten sind der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland (§§ 129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5 Satz 1, § 129b Abs. 1 StGB) sowie teilweise des Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz (§ 18 Abs. 1 Nr. 1a AWG) dringend verdächtig.

Ihnen wird im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:

Die Beschuldigten gehören einem internationalen Netzwerk an, das die terroristischen Aktivitäten des “Islamischen Staates” (IS) in Syrien durch finanzielle Spenden gefördert hat. Seit 2020 warben zwei gesondert verfolgte Anhängerinnen des IS aus Syrien heraus auf Telegram-Kanälen für Geldzahlungen zugunsten der Vereinigung. In das Netzwerk eingebunden waren Finanzmittler, die Gelder sammelten und Konten oder digitale Spendenkassen zur Verfügung stellten. Über diese wurden in der Folge die gesammelten Geldbeträge an IS-Mitglieder in Syrien oder an von dort benannte Mittelspersonen transferiert. Die Zahlungen dienten dazu, den IS zu stärken. Die Gelder wurden insbesondere zur Verbesserung der Versorgungslage von in den nordsyrischen Lagern Al-Hol und Roj inhaftierten Angehörigen der Vereinigung genutzt. Teilweise wurde den Inhaftierten mit den Geldern die Flucht oder Schleusung aus den Lagern ermöglicht. Insgesamt wurden in der beschriebenen Weise mindestens 65.000 EUR an den IS in Syrien transferiert.

Die Beschuldigten waren als Finanzmittler in das Netzwerk eingebunden. Durch ihr Sammeln von Spenden und deren Weiterleitung an den IS nahmen sie eine zentrale Rolle innerhalb des Finanzierungsnetzwerkes ein.

Im Laufe des gestrigen und heutigen Tages sollen die Beschuldigten dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt werden, der ihnen die Haftbefehle eröffnen und über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird.

Die Maßnahmen stehen im Zusammenhang mit einer Vielzahl weiterer an die Generalstaatsanwaltschaften Berlin, Celle, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Koblenz, München, Naumburg, Stuttgart und Thüringen abgegebener Ermittlungsverfahren. Diese Verfahren richten sich gegen Beschuldigte, denen Geldzahlungen an das Finanzierungsnetzwerk zugunsten des IS vorgeworfen wird. Seit den frühen Morgenstunden des heutigen Tages werden in dem Verfahrenskomplex in einer konzertierten Aktion bundesweit richterlich angeordnete Durchsuchungsmaßnahmen in mehr als 90 weiteren Objekten im Auftrag der jeweils zuständigen Generalstaatsanwaltschaft durchgeführt.

Die Maßnahmen sind das Ergebnis enger Zusammenarbeit zwischen den Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder. Im Einsatz sind über 1.000 Polizeikräfte des Bundeskriminalamts, der Landeskriminalämter der betroffenen Länder sowie örtlicher Polizeidienststellen der Länder.

Der sicherheitspolitische AfD-Fraktionssprecher Hans-Jürgen Goßner MdL hat die Festnahme von sieben IS-Unterstützern in Baden-Württemberg als weiteres Indiz für die Dringlichkeit von Grenzschließungen bewertet:

„Das ist ein Ergebnis jahrelanger, unkontrollierter Masseneinwanderung, vor deren Folgen die AfD bereits 2015 warnte. Was damals als Menschenfeindlichkeit verächtlich gemacht wurde, erweist sich heute wieder einmal als richtig. Jetzt sind die Sicherheitsorgane damit beschäftigt, den Scherbenhaufen zu beseitigen. Nur, dass er sich nie wieder beseitigen lässt, denn frei nach Merkel: ‚Nun sind sie halt da‘. Dass die von links-rot-grün forcierte Integration von Millionen Kulturfremden nicht funktioniert, sahen wir zuletzt, als fanatische Erdogan-Anhänger den Sieg ihres Idols feierten und dabei, wieder einmal, alle Regeln außer Kraft setzten. Wenn die CDU, acht Jahre nach Merkels fataler Fehlentscheidung, das geplante neue Staatsbürgerschaftsrecht ablehnt, entlarvt sie sich erneut als Opportunistenpartei.“

Die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg – Zentralstelle Staatsschutz – ermittelt gegen 29 Beschuldigte, denen Spendenzahlungen an den sogenannten Islamischen Staat (IS) vorgeworfen wird. In Abstimmung mit dem Generalbundesanwalt wurden dazu heute Durchsuchungsbeschlüsse in Hamburg, Bremen und Kiel vollstreckt.

Die Beschuldigten sollen insgesamt ca. 16.000,- Euro an Mittelsleute überwiesen haben, welche die Gelder ihrerseits an “IS”-Mitglieder im Raum Idlib/Syrien weiterleiteten. Laut Aufrufen in den sozialen Netzwerken waren die Gelder dafür vorgesehen, Mitglieder des “IS” aus den Camps und Haftanstalten in den kurdisch kontrollierten Gebieten Nordsyriens freizukaufen oder sie finanziell zu unterstützen. Die Beschuldigten sollen auf diese Weise dazu beigetragen haben, die Strukturen des “IS” und dessen Fortbestand zu sichern.

Die am 31. Mai 2023 mit Hilfe der Landeskriminalämter in Hamburg (13 Verfahren), Bremen (7 Verfahren) und Kiel (2 Verfahren) vollstreckten Durchsuchungsbeschlüsse des Hanseatischen Oberlandesgerichts dienten der Sicherstellung von Beweismitteln. Haftbefehle wurden nicht vollstreckt.

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