Deutsches Nationaltheater Weimar

Am 26. April kam es zu einer Hausdurchsuchung bei dem Weimarer Richter Christian Dettmar. Grund ist ein gefälltes Urteil von Anfang April, wo dem Amtsrichter Rechtsbeugung vorgeworfen wird. Es soll über 10 Strafanzeigen gegeben haben. Die Webseite opposition24.com gab Justizminister Dirk Adams (Grüne) die Verantwortung. Grund für uns, dort einmal nachzufragen.

Grünes totalitäres Wunschdenken ist kein Geheimnis und oft belegbar. Auch in diesem Fall mag sich zwar zu Recht die Vermutung auftun, doch tat sich opposition24.com keinen Gefallen damit, denn sie lieferten keine Belege. Ob Adams für die Hausdurchsuchung verantwortlich ist, liegt aufgrund seines Mandats zwar im Rahmen des Möglichen, bisher fehlen aber Belege, die dies stützen.

Wir fragten bei der Staatsanwaltschaft Erfurt nach. Zur Begründung für die Hausdurchsuchung und die Ermittlungen teilte die Staatsanwaltschaft mit: “Es bestehen Anhaltspunkte dafür, dass der Beschuldigte willkürlich seine Zuständigkeit angenommen hat, obwohl es sich um eine verwaltungsrechtliche Angelegenheit handelte, für die ausschließlich der Verwaltungsrechtsweg er-öffnet ist. Damit besteht ein Anfangsverdacht, dass er sich bei dieser Entscheidung einer Beugung des Rechts schuldig gemacht hat, indem er sich bewusst und in schwerwiegender Weise von Recht und Gesetz entfernt hat, seine Entscheidung also von den gesetzlichen Vorschriften nicht mehr getragen wird, so dass sie willkürlich erscheint. Ein Anfangsverdacht ist gegeben, wenn es aufgrund konkreter Tatsachen nach der kriminalistischen Erfahrung als möglich erscheint, dass eine verfolg-bare Straftat vorliegt.” Dagegen steht die Behauptung des Richters und anderer Rechtsexperten, die die Zuständigkeit Dettmars begründet haben. Eine Stellungnahme von Dettmars Anwalt erfolgte leider nicht.

Auf die Frage, warum für ein Urteil, welches im Gericht stattfand, eine Hausdurchsuchung im Privatbereich erforderlich war, sagte die stellvertretende Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft Erfurt, Frau Luise Schöne: “Der jeweils zuständige Staatsanwalt entscheidet im Zuge der Durchführung eines Ermittlungsverfahrens, ob er bei einem Ermittlungsrichter die Durchführung einer Durchsuchung nach Maßgabe der §§ 102 ff. StPO beantragt, wenn ein Anfangsverdacht für die Begehung einer Straftat besteht und die Vermutung besteht, dass die Durchsuchung zur Auffindung von Beweismitteln führen wird. Vorliegend hat der Ermittlungsrichter am Amtsgericht Erfurt auf Antrag der Staatsanwaltschaft Erfurt einen entsprechenden Durchsuchungsbeschluss erlassen, der am 26.04.2021 durch Polizeikräfte realisiert worden ist.”

In der Durchsuchung erhoffte man sich von staatsanwaltschaftlicher Seite Beweismittel zu finden, die für das Verfahren von Relevanz sind. Dazu zählte auch die Beschlagnahmung des Mobiltelefons. Auf die Frage, ob es politischen Druck gab, diese Durchsuchung einzuleiten, antwortete Frau Schöne mit einem klaren “Nein.”

Stefan Raven News interessiert sich sehr für diesen Fall und bleibt weiter am Ball.

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