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Wir alle kennen das, einmal über rot und schon gibt es Post. Unliebsame Post. Oder auf der Autobahn zu schnell gefahren? Gnade gibt es selten. Das gilt offenbar nicht, wenn man ein Fahrer von Bundesministerien ist. Das berichteten die Woche nämlich unterschiedliche Medien.

Am 5. Februar lautete ein Beitrag des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR): „Dienstwagen-Fahrer von Ministern bekommen teilweise keine Bußgelder“. Zu dieser Thematik lautete sodann eine „Kleine Anfrage“ der Fraktion Die Linke im Bundestag am 21. April: „Dienstwagen der Bundesregierung und das Verhältnis zur Straßenverkehrsordnung“.

Dabei lag dem Spiegel die Antwort sehr schnell vor. So berichtet das Magazin: „Auf Bundesebene ergibt sich ein klares Bild: An der Spitze der Knöllchen-Rangliste steht demnach das Bundesinnenministerium (BMI). In dessen Geschäftsbereich gingen allein bis Ende April dieses Jahres mindestens 1.796 Fahrerabfragen wegen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung ein.“

Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass dem BMI zahlreiche untergeordnete Behörden unterstellt sind, so unter anderem die Bundespolizei und das Bundesamt für Verfassungsschutz. Mit Verweis auf Sicherheitsinteressen soll das BMI daher nicht benannt haben, „wie viele Fahrzeuge oder Fahrer insgesamt im Einsatz seien und für wen sie genau im Einsatz gewesen waren.“ Insgesamt wurden laut der Antwort auf die Kleinen Anfrage „nur in 362 von 1.796 Fällen im Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums ein Fahrzeugführer benannt.“

Mit sehr großem Abstand wurden laut Regierungsantwort das Bundesverkehrsministerium mit 71 Abfragen sowie im Bereich des Bundeslandwirtschaftsministeriums 25 Anfragen wegen entsprechender Verstöße aufgelistet.

Bundesfinanz- und Justizministerium hätten laut dem Spiegel „jeweils nur eine einzige Abfrage“ erhalten, ebenso wie das Bildungsministerium, das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, das Bauministerium und das Bundespresseamt. Wie aus der Anfrage hervorgehe, „waren für den überwiegenden Teil der Abfragen Geschwindigkeitsübertretungen und Parkverstöße verantwortlich.“

In dem MDR-Beitrag wurde der Fall einer behördlichen Anfrage erläutert, hinsichtlich der Zustellung und Ermittlung eines veranschlagten Bußgeldbescheides gegenüber dem Fahrer eines Landesministeriums. Ein Landessprecher wird laut MDR mit der Antwort zitiert:

„Nach §41 Abs. 1 StVG ist die Anordnung von ‚Übermittlungssperren‘ in den Fahrzeug-Registern zulässig, wenn erhebliche öffentliche Interessen gegen die Offenbarung der Halter-Daten bestehen. Dieses Interesse besteht auch bei den Fahrzeugen der Landesregierung.

Vor der Übermittlung ist der betroffenen Person Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Es sei denn, die Anhörung würde dem Zweck der Übermittlung zuwiderlaufen.“ 

Diese Erklärung belege dem MDR zufolge, dass das jeweilige Ministerium subjektiv und willkürlich darüber entscheiden kann, „ob bei nicht straftat-relevanten Vergehen überhaupt der Fahrer an die Verkehrsbehörde übermittelt wird.“ Eine Anhörung erfolge damit „zunächst über das Ministerium und nicht über die Polizei“. Weiter heißt es erläuternd: „Der Name des Fahrers bleibt damit auch nur innerhalb der Behörde bekannt. Sollte der Fahrer mehrfach im Jahr nicht straf-relevante Vergehen im Straßenverkehr begehen, würde ihm daraus auch kein Nachteil entstehen.“

Anders formuliert: Die potenziellen Verstöße einiger Fahrer bleiben folgenlos, weil sie nicht ermittelt werden können. Laut Spiegel-Angaben verzeichnete das BMI im Jahr 2022 „26 Fahrer, die gleich mehrfach gegen die Straßenverkehrsordnung verstießen“, im laufenden Jahr waren es bislang jedoch nur zwei.

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