Impfung von KindernImpfung von Kindern

Ein geschiedenes Elternpaar stritt sich darüber, ob die Kinder geimpft werden sollten oder nicht. Die Mutter war dagegen, der Vater dafür. Das Gericht entschied sich für den Vater und die Impfung und berief sich dabei auf die „Empfehlung“ der Ständigen Impfkommission.

In dem Fall stritt sich ein geschiedenes Ehepaar, ob die gemeinsamen Kinder im Alter von 12 und 14 Jahren gegen Corona geimpft werden sollten. Die Mutter lehnte die Impfung ab. Das Gericht entschied, soweit keine besonderen Risiken beim Kind vorlägen, sei dem Elternteil die Entscheidung zu überlassen, das die Empfehlungen der Stiko befürworte. Damit übertrugen die Richter die Entscheidung über die Impfung an den Vater, unter der Bedingung, dass BioNTech gespritzt wird.

Das Gericht urteilte auch, ein Elternteil dürfe auch dann eine Impfung anordnen, wenn die Kinder sich keine eigene Meinung über die Chancen und Risiken bilden könnten, weil sie von einem Elternteil eingeschüchtert würden. Die Entscheidung ist zum Glück noch nicht rechtskräftig. Stefan Raven News ist schockiert darüber, dass die Richter nicht einfach bei einer Meinungsverschiedenheit sagen, dass beide zustimmen müssten oder keiner. Unfassbar. Deutschland 2022.

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