Am 1. Dezember 2021 veröffentlichte das Bundeskriminalamt eine Pressemitteilung über den 7. Aktionstag zur Bekämpfung von Hasspostings der deutschen Polizei. Wir wollten gucken, wie dort die Verteilung der politischen Zugehörigkeit bei der öffentlichkeitswirksamen Verfolgung von solchen Hasspostings ist. Das Bundeskriminalamt konnte uns gegenüber dazu keine Angaben machen und verwies darauf, dass das in Verantwortung der jeweiligen Polizeien der Länder läge. Stefan Raven News nahm die Herausforderung an und stellte alle 16 Landespolizeien zur Rede. Ein simpler Verdacht unserer Redaktion wurde hier bestätigt und belegt einmal mehr den politischen Missbrauch unserer Polizei.
“Mit dem nunmehr 7. Aktionstag zur Bekämpfung von Hassposting geht die deutsche Polizei am 01.12.2021 in einer bundesweiten Aktion wieder gemeinsam gegen strafbare Posts im Internet vor. Denn Bedrohungen, Nötigungen oder Volksverhetzungen im Netz sind Straftaten, die mit bis zu fünf Jahren Haft geahndet werden können”, heißt es in der Pressemitteilung des Bundeskriminalamtes. “Nicht nur das Attentat auf den Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke oder der Anschlag auf die Synagoge in Halle zeigen, was passieren kann, wenn sich Täter im Internet radikalisieren und der Hass in physische Gewalt umschlägt”, heißt es weiter in der Pressemitteilung. Diese beiden “Beispielstaten” des BKA sind Taten, die dem politisch motivierten Phänomenbereich rechts zugeordnet werden. Dabei ist es unerheblich, ob der Täter ein verwirrter Einzeltäter ist oder nicht. An der Zuordnung ändert dies nicht. Doch gerade im Jahr 2021 kam es zu einer Reihe von Terroranschlägen von linksextremer Seite. Wir wunderten uns also einmal mehr, warum ausgerechnet diese Taten wieder einmal als Beispiel herangezogen wurden. Also hegten wir den Verdacht, dass es hier nicht phänomenunabhängig gegen Hasspostings ging, sondern wieder einmal der politisch geführte und gewollte “Kampf gegen rechts” mit der Hilfe unserer Strafverfolgungsorgane gefüttert wurde und so wieder medial in den Mittelpunkt gestellt wird, während linksextreme terroristische Vereinigungen in der Öffentlichkeit kaum Erwähnung finden.

In der Pressemitteilung des Bundeskriminalamtes ist von 90 polizeilichen Maßnahmen die Rede, welche bundesweit am 1. Dezember im Rahmen dieses Aktionstages durchgeführt wurden. Wir wollten wissen, wie viele dieser Maßnahmen sich dabei gegen den Phänomenbereich rechts widmen und wie viele gegen andere Phänomenbereiche. Also Antwort wurde uns mitgeteilt: “der „Aktionstags gegen Hasspostings“ richtet sich phänomenunabhängig gegen jegliche politisch motivierten Hasspostings. Da die Bundesländer die erwähnten 90 polizeiliche und strafprozessualen Maßnahmen in ihrer eigenen Zuständigkeit durchführen, müssten Sie sich bitte dorthin wenden.” Folglich auf diese Antwort schrieben wir alle 16 Landespolizeien in der Bundesrepublik Deutschland an und wollten von diesen wissen:
- Wie viele der insgesamt ca. 90 Maßnahmen zum Aktionstag gegen Hasspostings fanden in Ihrem Zuständigkeitsbereich (Bundesland) statt?
- Wie viele dieser Maßnahmen richteten sich dabei gegen Personen oder Gruppierungen aus dem politischen Phänomenbereich rechts?
- Wie viele dieser Maßnahmen richteten sich dabei gegen Personen oder Gruppierungen aus dem politischen Phänomenbereich links?
- Wie viele dieser Maßnahmen richteten sich dabei gegen Personen oder Gruppierungen aus dem religiösen Phänomenbereich, egal welcher Konfession?
- Wonach erfolgte in Ihrem Zuständigkeitsbereich die Auswahl der gewählten Einsätze zum Aktionstag gegen Hasspostings?
Interessant fanden wir die unterschiedliche Handhabung der Antworten. Während in dem einen Bundesland die Pressestelle der Landespolizei direkt Auskunft gab, wurde in einem anderen Bundesland an die Staatsanwaltschaft verwiesen, in einem anderen an das Landeskriminalamt und in wieder anderen Ländern an das jeweilige Innenministerium. Doch auch davon ließen wir uns nicht abschrecken und nahmen die Schnitzeljagd an, die jeweils im Einzelfall auch begründet sein mag, denn Polizeirecht ist Landesrecht und wird in unterschiedlichen Bundesländern unterschiedlich gehandhabt. Die Frist, die wir den einzelnen Pressestellen zur Beantwortung gegeben haben, umfasste mehrere Tage, was laut Urteil des Bundesgerichtshofes mehr als ausreichend ist, um einer Antwortpflicht, die in allen Pressegesetzen der jeweiligen Länder festgeschrieben ist, nachzukommen. Aber dennoch erhielten wir nicht von jedem Land Antworten. Aus Berlin erhielten wir von Polizeioberkommissar Martin Halweg die Antwort, dass eine Beantwortung vor dem 20. Dezember nicht möglich sei. Dass die Antwort dann am 20. Dezember erfolgt, wurde mit dieser Antwort auch nicht gemacht. Genau von dieser Pressestelle jener Landespolizei haben wir genau von diesem Mitarbeiter schon häufiger diese Antwort bekommen. Ob wir gewartet haben oder nicht, meistens blieb eine Beantwortung aus oder erfolgte erst mit Wochen Verspätung. Wir hätten unmittelbar das Berliner Verwaltungsgericht anrufen können, um eine Beantwortung in der gesetzten Frist zu erhalten, wollten uns aber diese Mühe nicht erneut machen. Im folgenden ist eine Auflistung der Antworten aus den Fragen 1 – 4 als Übersicht.
Bundesland | Anzahl der Maßnahmen im Bundesland | davon zugeordnet politisch rechts | davon zugeordnet politisch links | davon zugeordnet religiös motiviert | nicht zuordnungsbar |
Schleswig-Holstein | 1 | 1 | 0 | 0 | 0 |
Hamburg | 2 | 2 | 0 | 0 | 0 |
Niedersachsen | 7 | 4 | keine Angaben | keine Angaben | keine Angaben |
Bremen | 1 | 0 | 0 | 0 | 1 |
Nordrhein-Westphalen | 3 | 3 | 0 | 0 | 0 |
Rheinland-Pfalz | 5 | 4 | 0 | 0 | 1 |
Saarland | keine Angaben | keine Angaben | keine Angaben | keine Angaben | keine Angaben |
Hessen | keine Angaben | keine Angaben | keine Angaben | keine Angaben | keine Angaben |
Baden Württemberg | 12 | 8 | keine Angaben | keine Angaben | 1 |
Bayern | 22 | 7 | 0 | 0 | 15 |
Mecklenburg-Vorpommern | keine Angaben | keine Angaben | keine Angaben | keine Angaben | keine Angaben |
Brandenburg | 1 | 0 | 0 | 0 | 1 |
Berlin | keine Angaben | keine Angaben | keine Angaben | keine Angaben | keine Angaben |
Thüringen | 1 | 0 | 0 | 0 | 1 |
Sachsen-Anhalt | keine Angaben | keine Angaben | keine Angaben | keine Angaben | keine Angaben |
Sachsen | 5 | 5 | 0 | 0 | 0 |
Gesamt | 60 | 34 | 0 | 0 | 20 |
Die Bundesländer Berlin (siehe oben), Saarland, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt verstießen gegen ihre gesetzliche Auskunftspflichten gegenüber der Presse und gaben keine Antwort. Interessant ist dabei besonders das Bundesland Thüringen. Offenbar wurde ein Telefonat über unsere Anfrage als eMail beführt. Franziska Pauli, eine Mitarbeiterin der Öffentlichkeitsarbeit schrieb in einer weitergeleiteten eMail, die uns als Carbon-Copy vorliegt, an Patrick Martin von der Landespolizei Thüringen eine Sandra an. Darin hieß es, wie gerade telefonisch besprochen, wird ihr diese eMail zur weiteren Bearbeitung übersendet. Weitere Bearbeitung hieß hier wohl definitiv nicht antworten.
Nichtsdestotrotz sind die uns vorliegenden Zahlen derart aussagefähig, dass unser loser Verdacht bestätigt wurde. Von den 90 Einsätzen zum bundesweiten Aktionstag wurden uns 60 (zwei Drittel) der genannten Einsätze von den jeweiligen Landespolizeien bestätigt. Mit 34 Einsätzen, die dem politisch motivierten Phänomenbereich rechts zuzuordnen sind, liegt dieser Bereich bei 56,7 % aller dokumentierten Einsätze. 20 Einsätze, welche 33,4 % ergeben, werden keinem Phänomenbereich zugeordnet. Die Zusammenfassung aller politisch links oder religiös motivierten Hassbotschaften, die im Zuge des Aktionstags durchgeführt wurden, belaufen sich beide auf 0. Dennoch haben einige Bundesländer Angaben zu politisch nicht zuordnungsbaren Hasspostings gemacht, genau so wie zu rechts zuzuordnenden. Doch zu linksmotivierten Hassbotschaften und den religiös Motivierten hat es offenbar doch einzelne Einsätze gegeben, da sechs Einsätze auf diese beiden Bereich fallen müssen. Warum diese nicht klar benannt oder beziffert werden, ist unklar – sogar ebenfalls ein Verstoß gegen die gesetzliche Auskunftspflicht.

Stefan Raven selbst war entsprechend den Inhalten seines Buches lange Zeit Mitglied der linksextremen Szene. Daher ist ihm bekannt, dass der größte Teil an Hasspostings vom Phänomenbereich links veröffentlicht wird. Entsprechend stellten wir in unserer Presseanfrage an die 16 einzelnen Landespolizeien auch folgende These auf: “Da es im Jahr 2021 erwiesener Maßen leider oftmals so ist, dass linksextreme und religiös motivierte Kriminalität oftmals verschwiegen wird und daher der falsche Eindruck vom Rechtsextremismus als größte innerdeutsche Gefahr vermittelt wird, sehen wir uns als Pressevertreter entsprechend den Gedanken des Grundgesetzes und der Pressegesetze der Länder, sowie geltender Rechtsprechungen unter anderem vom Bundesverfassungsgericht gezwungen, dies auch immer wieder überprüfen und in Frage zu stellen.”
Dieser Textpassus wurde von zwei Bundesländern kommentiert. Für Niedersachsen antwortete der Oberstaatsanwalt Frank-Michael Laue von der Staatsanwaltschaft Göttingen – Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet: “Im Übrigen ist nach unseren bisherigen Erfahrungen als Zentralstelle festzustellen, dass der weitüberwiegende Teil der Taten im Bereich Hasskriminalität politisch rechts motiviert ist.” Ebenfalls kommentierte unsere Feststellung Frau Zink vom Landeskriminalamt Sachsen: “Die durch uns veröffentlichte Medieninfo zum Einsatztag habe ich Ihnen mit angefügt. Darin findet sich auch eine statistische Auswertung zum Thema Hassposting, aufgesplittet nach den PMK-Themenfeldern –links-/-recht-/-religiöse Ideologie-/ausländische Ideologie-/ -nicht zuordenbar. Beim Blick auf diese Auswertung ist festzustellen, dass Hasskriminalität im Internet überwiegend als rechtsmotiviert einzustufen ist und damit auch die meisten der damit einhergehenden Ermittlungen und Exekutivmaßnahmen in diesem Kontext stehen.” Die eben angesprochene Auswertung in der angesprochenen Medieninfo fügen wir im Folgenden als Bild ein.

Richtig entnehmen kann man darin, dass hier nicht alle Hasspostings aufgezählt sind, sondern “nur” diejenigen, die auch zur Anzeige gebracht wurden. Hierzu muss man natürlich wissen, dass es zahlreiche linksextreme (sogenannte zivilgesellschaftliche) Vereinigungen gibt, die den ganzen Tag das Internet durchforsten und Daten sammeln, Hetze unter dem Deckmantel der Demokratie betreiben und – Menschen anzeigen. Da geht es meistens darum, dass Menschen, die sich tatsächlich zivilgesellschaftlich engagieren und gegen Hass und Hetze vorgehen, von diesen Institutionen und deren Mitarbeitern angezeigt werden, wenn diese für sie nicht vorteilhafte Berichterstattung betreiben oder Kritik äußern. Dabei werden diese oftmals im selben Atemzug als Nazis oder Rechte bezeichnet. Bei Autoren ist es oftmals so, wenn von diesen bekannt wird, dass sie über Verstrickungen der linksextremen Szene schreiben, diese vorher öffentlich als NeoNazis oder Rechtspopulisten gebrandmarkt werden. Wenn diese Menschen dann von diesen Linksextremisten als Nazis oder rechte Straftäter angezeigt werden, dann ermittelt in den uns bekannten Fällen aus das zuständige Kommissariat für politisch motivierte Kriminalität rechts. Diese Menschen fallen daher oft zu Unrecht in diese Kategorie rein. Ein weiterer Grund liegt darin, dass viele Hasspostings, die Linksextremisten betreiben, im Verborgenen ablaufen oder trotz Anzeige nicht verfolgt werden. Stefan Raven selbst hat im Laufe des Jahres 2021 zahlreiche Strafanzeigen und -anträge gegen linksextremistische Hasspostings gestellt, diese wurden alle samt nicht bearbeitet, ignoriert oder eingestellt. Zwar kann man aufgrund des dominanten Bestrebens der linksextremen “Partei” sagen, dass die Polizeien hier klar ausgenutzt und missbraucht werden, auf der anderen Seite muss man aber auch sagen, dass diese selbst – sei es durch eigenes “Ermessen” oder durch politische Weisung – linksextreme Hasspostings nicht bis kaum verfolgen.

So gibt es zum Beispiel offen im Hamburger Onlineshop für linksextreme Accessoires einen Aufkleber mit der Aufschrift “Nazis aufs Maul” zu kaufen. Nun kann man für oder gegen Nazis sein oder sie können einen einfach egal sein. Aber Fakt ist, dass der Betreiber Rene Hölting in seinem Shop in der Schlossstraße 52 in Hamburg hiermit nicht nur durch Anbieten seines Aufklebers in einem Internetshop ein Hassposting betreibt, sondern dieses auch zum Verkauf anbietet und somit zur Nachahmung auffordert, denn zum Aufkleben sind Aufkleber ja nun mal da. In Hamburg fanden laut unserer Tabelle zwei Einsätze bzgl. Hasspostings statt, beide in Bezug auf Hassbotschaften des politischen Phänomenbereichs rechts. Doch ist gerade Hamburg nicht nur eine Hochburg der linksextremen Szene, sondern agieren in dieser Stadt auch Shopbetreiber wie Hölting offen und auch in sozialen Medien, wo sie Aufkleber bewerben, die klar dazu auffordern, anderen Menschen aufs Maul zu hauen. Was da konkret ein Nazi sein soll, ist dem einzelnen mit seiner jeweiligen Auslegung überlassen, denn Raven selbst ist bekannt, dass die Begriffsstimmung und Argumentation für das “Nazi-Sein” von unliebsamen Personen auf vielfältige Weise dargelegt werden kann, zum nicht unerheblichen Teil aber sogar frei erfunden wird.
Die Angst, öffentlich als Nazi oder rechts dargestellt zu werden, hält viele Menschen leider davon ab, öffentlich ihre Meinung zu sagen oder auch gegen Hasspostings und den stetigen Versuchen, die linksextreme Gesinnung als dominierende Meinung hinzustellen vorzugehen. Nur dadurch konnten sich in den letzten Jahren auch Gendersternchen und über 60 Geschlechter salonfähig werden. Ein konkretes Beispiel für das Fallenlassen von Hasspostings von der linken Seite ist eine Morddrohung, die Stefan Raven News im Laufe des Jahres erhalten hat. Diese wurde von der Staatsanwaltschaft Berlin als “Beleidigung” geführt und eingestellt, da angeblich kein Täter ermittelt werden konnte. Dabei ging aus dem Schreiben der Staatsanwaltschaft hervor, dass hier die falsche IP-Adresse zur Überprüfung der Identität des Täters verwendet wurde, obwohl Stefan Raven die korrekte IP-Adresse mitteilte. Auch konnte Stefan Raven selbst den Täter ermitteln. Es handelt sich um eine Person aus dem Lübecker Antifa-Umfeld, Gato L. Diesen Hinweis gab er der ermittelnden Polizeibeamtin der Berliner Polizei bekannt. Eine Reaktion hierauf erfolgte nicht. Auch im Einstellungsschreiben der Staatsanwaltschaft Berlin fand es keine Erwähnung. Stefan Raven kontaktierte die Berliner Staatsanwalt mit den entsprechenden Informationen noch einmal, doch eine Antwort hat er nie erhalten. Möglicher Weise ist auch dies einer der Gründe, warum die Berliner Polizei nicht fristgerecht und entsprechend den geltenden Gesetze, die diese hier klar bricht, antwortete. Es zwingt sich uns der Eindruck auf, dass es in vielen Strafverfolgungsbehörden bundesweit eine Order der Regierenden gibt, Extremismus von links nicht mit gleicher Intensität zu verfolgen.
Dies trifft richtiger Weise auch auf Hasspostings zu. Man muss nur einmal Worte wie “Bomber Harrys, please do it again” in eine beliebige Suchmaschine eingeben und sich anschauen, wie viele Suchtreffer man dort bekommt. 2015 hat eine Studentin mit diesem Schriftzug sogar oben ohne posiert. Der Fokus druckte das Bild ab.

Bilder wie das Obige werden offen in sozialen Netzwerken wie Flickr, Facebook, Twitter & Co. verbreitet. Die Handschrift ist eindeutig. Noch dazu gibt es zahlreiche Webseiten von selbsternannten Antifaschisten, die sogar Straftaten öffentlich ankündigen, ohne dass die Polizei diese verhindert. In späteren Presseberichten wird von Seiten der Polizei (es sind wieder einmal die Berliner Beamten) noch nicht einmal erwähnt, dass es sich um linksextreme Anschläge handelte, die vorher durch Hass im Netz angestachelt wurden.
In einen weiteren linksextremen Szeneladen in Hamburg gibt es Button mit der Aufschrift “Nazis angreifen” zu kaufen. Auch dieser Laden hat eine Adresse, nämlich die Fährstraße 60. Die DirAction GmbH ist sogar im Hamburger Handelsregister eingetragen. Warum wird hier nicht ermittelt? Ist es von Seiten des Staatsschutzes und von Seiten der Politik gewollt, dass Menschen, die nicht ins eigene Weltbild passen, als Nazis oder Rechte bezeichnet werden und man öffentlich ungestraft zur Gewalt ihnen gegenüber aufruft? Selbst wenn es sich um sogenannte Nazis handelt, dann verbietet es sich dennoch, offen und ungestraft zur Gewalt gegen einzelne Personengruppen aufzurufen. Und dies passiert in unserem Land in ganz großen Stil und in unübersehbarer Mehrheit von Seiten linksextremer Terroristen, die man tatsächlich als solche bezeichnen muss. Und wohin dieser viral im Netz geteilte Hass führt, sieht man an der Reihe von Terroranschlägen, die allein in diesem Jahr stattfanden. Es kam zu Brandstiftungen, bei denen auch Unbeteiligte massiv geschädigt wurden. Ebenso kam es zu schweren Körperverletzungen und zahlreichen versuchten Morden, bzw. Todschlägen. Was gedenkt die Polizei gegen diesen Hass und gegen diese Gewalt zu unternehmen, wenn an einen medienwirksamen Aktionstag ausschließlich gegen den Feind von rechts vorgegangen wird, man diesen als die größte Gefahr für die Demokratie bezeichnet, aber die eigentlich größte Gefahr nicht nur ungeschoren davonkommen lässt, sondern diese auch noch schützt.

Die Redaktion von Stefan Raven News stellt ausdrücklich klar, dass einige Landesbehörden auch Beispiele für die Verhaftungen genannt haben. Dabei gab es von Seiten einiger Personen sogenannte Todesurteile gegen Politiker (wir werden hierzu in den kommenden Tagen noch gesondert berichten). Natürlich sind auch das Hasspostings, gegen die vorgegangen werden muss. Wir beklagen hier jedoch die Einseitigkeit gerade des Aktionstags und das verschließen der Augen vor der größten Gefahr für alle ordentlichen Menschen in unserem Land, nämlich den Linksextremisten. Die Sicherheitsbehörden hätten am 1. Dezember eindrucksvoll zeigen können, dass sie auf dem linken Auge nicht blind sind.
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Hallo, mich würde interessieren wie “Nazis” heute vom linken Spektrum der Politik definiert oder eingeordnet wird. Die echten Nationalsozialisten sind doch fast ausgestorben. Ihre politische Ideologie besteht noch in sehr kleinen, politisch nicht relevanten Gruppen. Dennoch wird der “Kampf gegen Rechts” massiv durch die herrschende Politik finanziell und medial unterstützt, gefördert. Aus diesem Grund werden wahrscheinlich offene Hass Aufrufe gegen “Nazis” der “Antifa” Gruppen kaum verfolgt oder vermieden. Ich habe den Verdacht, der Hass Begriff “Nazis” lässt sich sehr gut gegen oppositionellen Widerstand und gegen jede andere Meinung einsetzen. Die konservative Opposition kann mit dieser Zuordnung diffamiert und als Ziel der “Antifa” gut markiert werden. Das nützt natürlich den zur Zeit herrschenden Machtverhältnissen. Damit wird den gewaltbereiten “Antifa” Gruppen ein politischer Freifahrt Schein in ihrer wohl fühl Zone ausgestellt. Dabei kann schon mal auch eine Mosche in Leipzig betroffen sein oder allgemein die Polizei ein Ziel sein. Werden Kollateralschäden in Kauf genommen? Übrigens verwenden radikale Islamisten ebenfalls die Bezeichnung “Nazis” um ihre Kritiker zu diffamieren. Funktioniert wunderbar. Wer will sich schon als Nationalsozialist, nach unserer geschichtlichen Vergangenheit, bezeichnen lassen.
[…] der sogenannte 8. Aktionstag zur Bekämpfung von Hasspostings statt. Wir hatten bereits im letzten Jahr von diesem berichtet, und stellten fest, dass trotz sogar kaufbaren Artikeln in Onlineshops samt Impressum in keinem […]