Erst vorgestern lieferten wir einen Zwischenstand zu der Strafanzeige des Bonner Mathematikers gegen Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier bzgl. Äußerungen, die er im ZDF-Sommerinterview getätigt hatte. Nun liegen Ergebnisse vor, welche die Mainzer Staatsanwaltschaft uns ohne weitere Nachfrage von alleine zukommen ließ.
Steinmeier soll nach Auffassung des Mathematikers gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz verstoßen haben, als er im ZDF sagte “(…) Was Streumunition angeht müssen Sie verstehen, ich bin da befangen, ich war derjenige, der für unser Land die Ächtung der Streumunition damals in Oslo unterschrieben hat, deshalb finde ich die deutsche Position nach wie vor richtig, sich gegen Streumunition auszusprechen, aber sie kann in der gegenwärtigen Situation der USA nicht in den Arm fallen. Was die Waffen angeht, so hat hier eine gesellschaftliche Diskussion darüber stattgefunden, es ist keine Frage an welcher Seite wir in diesem Krieg stehen müssen, es ist selten so klar wie hier, wer Täter und wer Opfer ist und dass wir an der Seite des Opfers zu stehen haben. Und dann ist die Frage, wie könnte ein solcher Krieg zu Ende gehen. Er könnte morgen zu Ende sein, wenn Russland seine Soldaten zurückschickt. Wenn die Ukraine ihre Verteidigung einstellt oder wir dafür sorgen, dass sie nicht mehr verteidigungsfähig sind, dann wird das das Ende der Ukraine sein. Das ist der Unterschied, auf den immer wieder hinzuweisen ist. (…)”.
Die Strafanzeige wurde in Bonn gestellt und lag laut Staatsanwaltschaft dort vor. Als wir nach einem Monat über den Stand nachfragten, erhielten wir die Meldung, dass die Staatsanwaltschaft Mainz das übernommen hätte. Nanu, warum denn Mainz? Kommen wir gleich zu. Dort angefragt erhielten wir vorgestern die Nachricht, dass derzeit noch die Zuständigkeit geprüft wird, ehe man sich inhaltlich damit auseinandersetzt. Nun kam gestern Abend die Meldung rein, dass die Zuständigkeit gegeben ist.
Wörtlich heißt es: “Die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft Mainz war eröffnet, da es sich um ein so genanntes Presseinhaltsdelikt handelt, für dessen Bearbeitung die Staatsanwaltschaft zuständig ist, in deren Bezirk das verbreitende Medium seinen Sitz hat.” Das leuchtet ein. Das ZDF hat bekanntlich den Sitz in Mainz.
Sogleich wurde dann auch von der Einleitung von Ermittlungen gegen den Bundespräsidenten abgesehen. In der Begründung heißt es: “Bei diesen Ausführungen handelt es sich ersichtlich nur um eine allgemeine politische Stellungnahme und nicht um eine Verwaltungsentscheidung über die Beförderung von Kriegswaffen im Bundesgebiet durch bzw. im Auftrag ausländischer Streitkräfte. Vor diesem Hintergrund besteht – ungeachtet des Umstands, dass vollkommen unklar ist, ob derartige Kriegswaffen überhaupt über das Bundesgebiet transportiert wurden bzw. werden sollen – kein Anfangsverdacht für ein strafbares Verhalten.”