Bundespolizei

Rosenheim / A8 / A93 (ots)Die Rosenheimer Bundespolizei beschuldigt mehrere Männer, unabhängig voneinander Migranten zu illegalen Einreiseversuchen verholfen zu haben. Entsprechende Strafverfahren wurden bereits eingeleitet. Die Ermittlungen richten sich gegen einen Türken, einen Ghanaer und einen Tunesier.

Bei der grenzpolizeilichen Kontrolle der Reisenden eines Nachtzugs aus Rom konnte sich ein 26-jähriger türkischer Staatsangehöriger nicht ordnungsgemäß ausweisen. Der Mann, der ersten Erkenntnissen zufolge bereits in den Niederlanden Asyl beantragt hatte, teilte sich einen Koffer mit seinem Begleiter, der über eine niederländische Aufenthaltsgenehmigung verfügt und ebenfalls aus der Türkei stammt. Am Rosenheimer Bahnhof mussten beide Personen den Zug verlassen. Sie wurden am Mittwoch (22. September) von der Bundespolizei wegen des Versuchs der illegalen Einreise beziehungsweise wegen Beihilfe dazu angezeigt. Für den mutmaßlichen “Beihelfer” dürfte nicht gerade sprechen, dass er bereits im Februar dieses Jahres im Zusammenhang mit einem Schleusungsfall polizeilich in Erscheinung getreten war. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft musste er als Sicherheit für das neue Strafverfahren vorab 900 Euro hinterlegen. Da seine niederländische Aufenthaltserlaubnis kürzlich abgelaufen war, hatte er nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen das Land wieder zu verlassen, gefolgt von seinem Landsmann, der eine Ausreiseaufforderung in Richtung Niederlande erhielt.

Zuvor stoppten die Grenzpolizisten auf der A8 nahe Rosenheim einen Pkw mit französischer Zulassung. Der ghanaische Fahrzeugführer konnte sich den Fahndern gegenüber mit einem Pass und einer Aufenthaltsgenehmigung für Frankreich ausweisen. Seine Beifahrerin, eine 31-jährige Ghanaerin, verfügte weder über eine solche Genehmigung noch sonst über ein Visum für den Aufenthalt in der Bundesrepublik. Die Frau wurde wegen unerlaubter Einreise angezeigt und anschließend aus dem Gewahrsam der Rosenheimer Bundespolizei entlassen. Sie wurde aufgefordert, ihre Ausreise aus Deutschland seitens der österreichischen Polizei bestätigen zu lassen. Im Auto ihres 36-jährigen Fahrers konnte sie die Fahrt nach Österreich allerdings nicht antreten. Denn wie die Beamten in Rosenheim herausgefunden hatten, hatte dieser überhaupt keinen Führerschein. Daher wird er sich voraussichtlich nicht nur wegen Beihilfe zur unerlaubten Einreise, sondern auch noch wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu verantworten haben.

In der Kontrollstelle auf der A93 überprüften die Bundespolizisten kurz nach Mitternacht nahe Kiefersfelden die Papiere der Insassen eines in Frankreich zugelassenen Autos. Während der tunesische Fahrer, 47 Jahre alt, einen gültigen tunesischen Reisepass und eine italienische Aufenthaltsgenehmigung vorzeigen konnte, führte der Ägypter auf der Beifahrerseite lediglich einen abgelaufenen Pass mit. Der Tunesier wurde wegen Beihilfe zur versuchten illegalen Einreise seines 40-jährigen Begleiters angezeigt. Daraufhin durfte er seine Reise fortsetzen – allerdings ohne seinen Mitfahrer. Dieser wurde zurückgewiesen und der österreichischen Polizei überstellt.

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