Paul Robert Mora

Wiesbaden (ots)Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main – Eingreifreserve – fahndet gemeinsam mit dem Bundeskriminalamt und der hessischen Steuerfahndung nach dem neuseeländischen Staatsangehörigen

Paul Robert MORA, geboren am 12.12.1967, in New Plymouth/Neuseeland

Paul Robert Mora ist dringend verdächtig, in den Jahren 2006 – 2008 in seiner Funktion als Abteilungsleiter einer Großbank mit weiteren Bankmitarbeitern sowie einem Rechtsanwalt und Steuerberater für einen Investor sogenannte Cum-/Ex-Geschäfte geplant und durchgeführt zu haben. Diese sollen zu einer Erstattung von Kapitalertragsteuer in Höhe von über 113 Millionen EUR geführt haben, ohne dass dem ein entsprechender Steuereinbehalt gegenüberstand. Den wahren Hintergrund der Geschäfte soll der Angeklagte Mora bankintern mittels eines Täuschungssystems verschleiert haben.

Das Landgericht Wiesbaden hat die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main gegen den Angeklagten Mora und weitere Angeklagte bereits zugelassen sowie einen Haftbefehl gegen ihn erlassen und eine Öffentlichkeitsfahndung angeordnet.

Der Angeklagte soll über vielfältige Kontakte ins Ausland, darunter nach Neuseeland, Großbritannien, die Schweiz, Australien und Spanien verfügen.

Die Generalstaatsanwaltschaft und das Bundeskriminalamt fragen:

Wer kann Angaben zum derzeitigen Aufenthaltsort des Angeklagten Mora machen?

Wer kann sonstige sachdienliche Hinweise geben?

Lichtbilder des Angeklagten können über folgende Links abgerufen werden:

Auf der Webseite des Bundeskriminalamts: www.bka.de/oeffentlichkeitsfahndung5

Auf der Webseite von Europol: https://eumostwanted.eu/

Auf der Webseite von Interpol: https://www.interpol.int/

Hinweise werden in begründeten Fällen vertraulich behandelt.

Hinweise bitte an das Bundeskriminalamt Wiesbaden, Tel. 0611/55 – 15444, Fax: 0611/55 – 45152

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