Cloppenburg/Vechta (ots) – Am ersten Oktoberwochenende haben Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte der Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta mit der Unterstützung des Landkreises Vechta eine Schwerpunktkontrolle im Stadtgebiet Vechta durchgeführt. Diese Schwerpunktkontrolle ist Teil eines Konzepts, welches durch das Polizeikommissariat Vechta für gezielte Kontrollmaßnahmen im Zusammenhang mit verbotenen Bauartveränderungen, Geräuschentwicklungen und Geschwindigkeitsüberschreitungen entwickelt wurde.
In der Vergangenheit mehrten sich die Feststellungen der Polizeibeamten, dass insbesondere junge Fahrzeugführer mit ihrem Fahrverhalten Freunde oder zufälliges Publikum beeindrucken woll-ten. Häufig stellte sich das Verhalten der PKW-Fahrer durch quietschende Räder, aufheulende Motoren oder kurzfristiges Beschleunigen dar. Im Vordergrund dieser Kontrollen stehen die Verkehrssicherheit und der Lärmschutz im Bereich Vechta. Wie die Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta feststellte, sind diese Themengebiete auch den Bürgerinnen und Bürgern ein besonderes Anliegen.
Die Kontrollen wurden durch besonders geschulte Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte durchgeführt. “Um illegale Bauartveränderungen/Manipulationen an Kraftfahrtzeugen festzustellen, bedarf es besondere Kenntnisse und regelmäßige Beschulungen”, erklärte Jens Werner, Leiter des Polizeikommissariats Vechta. “Autotuning” ist grundsätzlich nicht verboten. Hier ist insbesondere zwischen legalen und illegalen Fahrzeugmodifikationen zu unterscheiden. “Wir unterscheiden hier ganz deutlich, zwischen denjenigen, die im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ihr Hobby ausüben, und denjenigen, die durch unerlaubte technische Veränderungen andere gefährden und belästigen”, ergänzte Jens Werner. Im Rahmen der Schwerpunktkontrolle überprüften die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten insgesamt 30 Kraftfahrzeuge auf unerlaubte technische Veränderungen.

Die Kontrollen führten zu einer Beanstandungsquote von 50 Prozent. Neben Veränderungen von Radreifenkombinationen im Zusammenspiel mit Fahrwerktieferlegungen (s. Bild 1) wurde bei einem Fahrzeug ein fehlender Endschalldämpfer festgestellt, der bereits dazu geführt hatte, dass Teile des Fahrzeuges aufgrund der Hitzeentwicklung verschmort waren (s. Bild 3). In zehn Fällen führten die technischen Mängel zum Erlöschen der Betriebserlaubnis.
Gegen die betroffenen Verkehrsteilnehmer wurden Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Des Weiteren wurden zur Gefahrenabwehr die amtlichen Kennzeichen sowie die Fahrzeugzulassungsbescheinigungen sichergestellt. Ferner überwachten die Beamten die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten in der Diepholzer Straße und in der Oldenburger Straße.

Es wurden insgesamt 40 Geschwindigkeitsüberschreitungen fest-gestellt. 26 Verstöße lagen im Verwarngeld- und 14 Verstöße im Bußgeldbereich. Die höchsten gemessenen Geschwindigkeiten betrugen 102 km/h und 103 km/h bei zulässigen 50 km/h. Als Folge droht vier betroffenen Verkehrsteilnehmer ein Fahrverbot und vier Fahranfängern eine Nachschulung.
Zusätzlich stellten die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten drei Rotlichtverstöße, einen TÜV-Verstoß, zwei Handyverstöße, ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz, zwei Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie einen Kennzeichenmissbrauch fest. Neben der konsequenten Ahndung von festgestellten Verstößen setzten die Beamten auch auf den Dialog mit den kontrollierten Verkehrsteilnehmern. “Uns ist es wichtig, Verständnis für die geltenden Bestimmungen zu schaffen und eine rücksichtsvolle Teilnahme am Straßenverkehr zu fördern”, erklärte Jens Werner.
Insgesamt zog die Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta ein positives Fazit aus der Schwerpunktkontrolle. Diese werden auch zukünftig in unregelmäßigen Abständen im Zuständigkeitsbereich des Polizeikommissariats Vechta durchgeführt.

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