Füssen (ots) – Am Montagmittag (5. Oktober) hat die Bundespolizei bei der Kontrolle eines deutsch-albanischen Duos 5.000 Euro sichergestellt. Für die beiden Männer mündete die Reise nach Deutschland in eine Anzeige. Für den Albaner war die beabsichtigte Fahrt zum Autokauf bereits am Grenztunnel Füssen vorbei.
Kemptener Bundespolizisten überprüften die beiden Insassen eines in Italien zugelassenen Pkw in der Kontrollstelle am Grenztunnel Füssen. Der 26-jährige italienische Fahrer war in Begleitung seines albanischen Schwagers. Der Südosteuropäer war jedoch nicht im Besitz eines für die Einreise benötigten Aufenthaltstitels, sondern führte lediglich italienische Dokumente bei sich. Der angebliche Selbstständige und Besitzer einer Import-Export-Firma gab sich unwissend. Jedoch bestätigten auch die Recherchen der Bundespolizisten, dass der in Italien wohnhafte und polizeibekannte 40-Jährige aktuell über keinen gültigen Aufenthaltstitel verfügt. Der Beschuldigte gab an, dass das Fahrzeug von seiner Schwester geliehen sei und da sein albanischer Führerschein in Deutschland nicht gültig ist, habe er kurzerhand seinen Schwager als Fahrer arrangiert.
Die Polizisten fanden bei der anschließenden Durchsuchung insgesamt 19.000 Euro in bar auf. Die Summe wollten die Männer eigenen Angaben zufolge für einen Autokauf im Raum Stuttgart verwenden. Bei der Befragung hinsichtlich der Eigentumsverhältnisse des Geldes verwickelten sich die beiden potenziellen Autokäufer jedoch in Widersprüche. Die Beamten stellten letztlich die verbliebenen, nicht explizit zuzuordnenden 5.000 Euro sicher.
Die Bundespolizisten zeigten den Albaner wegen versuchter unerlaubter Einreise an und verweigerten ihm die Einreise nach Deutschland. Der 40-Jährige musste zudem für die Kosten seiner Zurückweisung nach Österreich eine Sicherheitsleistung von 350 Euro zahlen. Der Italiener erhielt eine Anzeige wegen Beihilfe zur versuchten unerlaubten Einreise. Die Beamten entließen den Mann anschließend wieder. Sollten die Eigentumsverhältnisse des sichergestellten Geldes im Nachhinein nicht nachgewiesen werden können, geht die Summe in die Staatskasse über.

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