Die Sächsische Zeitung veröffentlichte auf Ihrer Internetseite ein Foto (Titelbild) von “Die Konferenz” und schmückte mit diesem einen Schmähartikel aus. Für dieses Foto holte sich die Zeitung nicht die Genehmigung der Bildinhaber (Unblogd und Stefan Raven News) ein. Man weigerte sich beim Mainstreammedium eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterschreiben und beauftragte eine Anwaltskanzlei. Heute erreichte uns der Beschluss des Landgericht Leipzig. Die Sächsische muss das Bild entfernen.
Wer nicht hören will, muss fühlen, heißt ein bekanntes Sprichwort. Die Sächsische hat sich unerlaubt durch die Veröffentlichung unseres Bildmaterials in einem Bezahlartikel bereichert. Dabei war das Bild nur Beiwerk, bzw. zur Ausschmückung – so urteilte auch das Gericht. Die hervorgebrachten Verteidigungsgründe der Anwälte der Zeitung wurden abgelehnt.
Im Beschluss heißte es: “Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Verfügung bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis 250.000,00 € und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, eine Ordnungshaft oder eine Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, zu vollziehen an den gesetzlichen Vertretern, untersagt, das nachfolgend wiedergegebene Lichtbild ohne vorherige Zustimmung des Antragstellers oder des Miró Wolfsfeld im Internet zu veröffentlichen.”
Ehrlichkeit beim Umgang mit fremden Eigentum und ordentlicher Journalismus zahlen sich eben aus. Das wissen nicht nur wir von Stefan Raven News, sondern nun auch die Sächsische Zeitung mit ihrem Redakteur Ulrich Wolf.
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Verlag: Kopp Verlag
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[…] am 8. Juni 2021 konnten wir berichten, dass wir eine einstweilige Verfügung gegen die Sächsische Zeitung errungen haben. Doch gegen diese Verfügung legte die Rechtsvertretung des regierungsnahen […]