Wie Stefan Raven News berichtete, beging am 21. April 2021 ein Berliner Polizist gegen einen Journalisten einen schweren Raub im Dienst und nahm diesem grundlos die Presseausweise ab. Es lagen keine Indizien für eine Urkundenfälschung vor.
Dennoch versuchte sich die Pressestelle der Berliner Polizei mit den üblichen Floskeln herauszureden und behauptete, es wäre nicht möglich gewesen, die Echtheit vor Ort zu prüfen. Dies ist jedoch eine (bewusste) Falschinformation. Da es keine Verpflichtung für einen Presseausweis zum Nachweis einer journalistischen Tätigkeit gibt, ist auch ein abgelaufener oder selbstgebastelter Presseausweis gültig. Presseausweise erleichtern lediglich einiges, sind aber keine Pflicht. Folglich können diese auch nicht gefälscht werden. Eine Fälschung liegt lediglich dann vor, wenn man einen Presseausweis eines Verbandes nachtmacht, ohne in diesem Mitglied zu sein. Ein konkreter Verdacht für eine Fälschung lag also nicht vor.
Am 27. April 2021 bestätigte die Pressestelle der Berliner Polizei uns “freundlicher Weise”, dass Polizisten im Rahmen der Grundausbildung, aber auch in weiteren Fortbildungen im Presserecht geschult werden. Folglich ist hier nicht nur von einem schweren Raub (mit Waffe) auszugehen, sondern dieser ist juristisch auch belegt.
Da vergangene Anzeigen – vor allem wegen Körperverletzung – nicht verfolgt wurden (auch nicht die gegen einen Bundestagsabgeordneten), richten wir uns dieses Mal direkt an die Staatsanwaltschaft Berlin und schauen, wie genau man es dort noch mit Rechtsstaatlichkeit nimmt. Wir bleiben speziell an dieser Sache dran und lassen auch nicht locker. Den Namen des Polizisten haben wir auch schon. Straftaten müssen behandelt werden, auch wenn sie von Polizisten begangen wurden.
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