Abstimmung

Zahlreiche “Mainstreammedien” (die wir grundsätzlich nicht verlinken) berichten seit gestern Abend über eine auf Telegram kursierende Todesliste, die Bundestagsabgeordnete enthalte. Wir sind selbst auf Telegram stark vertreten und konnten keine solche Liste finden. Also fragten wir beim Bundeskriminalamt nach und es stellte sich heraus, dass es sich “lediglich” um einen Einzeltäter handelt und keine weite Verbreitung.

So schrieb NTV etwa “Politiker-“Todesliste” kursiert bei Telegram”, die Berliner Zeitung schreibt “Nach Notbremse: “Todesliste deutscher Politiker” auf Telegram”, die Frankfurter Rundschau meint “Corona-Notbremse: „Todesliste deutscher Politiker“ taucht auf” und RTL posaunt ganz laut “BKA-Warnung: “Todesliste” bei Telegram verschickt”. In den Artikeln selbst wird Telegram wieder als Plattform für gewaltbereite Rechtsextremisten und Verschwörungstheoretiker dargestellt. Obwohl laut der oben genannten Medien auch Anfragen an das BKA gestellt wurden, lesen sich die Artikel so, als würden Terroristen diese Liste viral teilen. Ein typisches Framing – womöglich nach Weisung?

Wir veröffentlichen die Antwort des Bundeskriminalamtes auf unsere gestrige Anfrage im Wortlaut. Aus dieser geht klar hervor, dass es sich um den einzelnen Post einer einzelnen Person handelt.

“Bei dem in Rede stehenden Dokument handelt sich um das namentliche Abstimmungsergebnis zum „Entwurf eines vierten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“. Dieses ist als Dokument der 223. Sitzung des Deutschen Bundestages am Mittwoch, 21.04.2021, unter der Bezeichnung „Endgültiges Ergebnis der Namentlichen Abstimmung Nr. 6“ auf der Homepage des Deutschen Bundestages veröffentlicht worden. Mit geändertem Dateinamen „Todesliste deutscher Politiker“ wurde dieses Dokument am 22.04.2021 durch eine Einzelperson über den Messenger-Dienst Telegram veröffentlicht.  

Aus dem Sachverhalt resultierte keine erhöhte Gefährdungslage. Dennoch informierte das Bundeskriminalamt die Sicherheitsbeauftragten der Fraktionen des Bundestags. Dies erfolgte vorsorglich, da der Begriff „Todesliste“ bei weiterer Verbreitung geeignet ist, Verunsicherung hervorzurufen. Über Ermittlungen zu potentiellen Gefährdungen von Schutzpersonen (gemäß § 6 BKAG) erteilt das BKA keine Auskunft.

Als Zentralstelle der deutschen Kriminalpolizei ist das BKA für die zentrale Gefährdungsbewertung im Bereich der Politisch motivierten Kriminalität zuständig. Werden dem BKA im Rahmen eigener Ermittlungen oder durch Hinweise Datensammlungen bekannt, die einen politisch motivierten Kontext aufweisen, sichtet es in einem ersten Schritt den jeweiligen Sachverhalt und nimmt eine individuelle Gefährdungseinschätzung vor. Diese Bewertung übermittelt das BKA an die Polizeidienststellen aller Bundesländer. Diese nehmen unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten und Erkenntnisse eine Bewertung im Einzelfall vor. Auch die Ermittlungen fallen grundsätzlich in die Zuständigkeit der Länder; somit obliegen Auskünfte den örtlich und sachlich zuständigen Polizeibehörden und Staatsanwaltschaften. 

Aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse hat die StA Hamburg das zuständige LKA Hamburg (Staatsschutz) angewiesen, ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen § 111 StGB einzuleiten. Weitere Auskünfte können derzeit nicht erteilt werden.”

Aufgrund solch absurder und hetzerischen Berichterstattung von vermeintlichen Journalisten empfehlen wir von Stefan Raven News unseren Lesern den Konsum von Mainstream-Medien einzustellen und mit dem gesparten Geld etwas Sinnvolles anzustellen.

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5 Gedanken zu „Todesliste auf Telegram entpuppt sich als Einzelveröffentlichung einer Einzelperson“

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