Sachsen

Im besten Deutschland aller Zeiten (frei nach Steinmeier) gab es mal wieder eine Wahl, die so eigentlich hätte gar nicht sein dürfen. Doch geht es hier weder um die Niedersachsenwahl, noch um die Bürgermeisterwahl in Cottbus. Es geht um eine Wahl in der Stadt Görlitz.

In eben jener Stadt soll Marika Vetter die nächste Gleichstellungsbeauftragte werden. Sie setze sich angeblich mit 41 zu 6 Stimmen gegen ihre Mitbewerberin Silke Donath von der Hochschule Zittau durch. Doch die AfD legt gegen diese Wahl – unserem demokratischen Rechtsverständnis nach auch zu Recht – Widerspruch ein.

Denn der Landrat Stephan Meyer und sein “Zählteam” werteten 16 Stimmen als ungültig. Das waren die Stimmen der AfD. Doch als ungültig wurden diese bezeichnet, weil die konservative Partei auf den Zetteln ein “Nein” schrieb, statt ein Kreuz zu machen. Aus Protest, denn diese Option fehlte.

Es waren nur beide Bewerberinnen aufgelistet und keine Option gegen diese. Man musste zwangsläufig eine der beiden Wählen, ein Kontra gegen beide war nicht vorgesehen. Das heißt im Klartext, wenn es nur eine Bewerberin gegeben hätte und auch ein “Nein” gefehlt hätte, wäre die auch mit einer einzigen Stimmen gewählt worden.

Diese Methodik einer Abstimmung hat sich durch Denkfabriken in den 70er Jahren etabliert. Damals wurde beschlossen, dass bei Studien über Krebsbehandlungen nur noch Strahlung und Chemotherapie miteinander vergleichen werden. Andere Heilmethoden sollten keinen Eingang mehr in den Studien erhalten, so dass die Pharmafirmen definitiv bei jeder “Studie” als (finanzieller) Gewinner hervorgehen würden. Ähnlich ist das bei der Abstimmung in Görtlitz. Wenn man zwei Kandidaten aufstellt, dann wird eine von beiden, egal mit wie viel Stimmen, gewählt. Ein dagegen ist damit gar nicht mehr möglich.

Landrat Meyer gab dem Widerspruch wenig Chancen. Ob die konservative Partei dann klagen wird?

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