EiderEider, Schleswig-Holstein

Berlin (ots)Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat vor dem Oberverwaltungsgericht Schleswig Klage gegen die Landesregierung von Schleswig-Holstein eingereicht, um eine Reduzierung der Gewässerbelastung durch Pflanzenschutzmittel und Trifluoressigsäure (TFA) zu erwirken. Der aktuelle Bewirtschaftungsplan der Landesregierung für die Flussgebietseinheit Eider ist nach Meinung des Umwelt- und Verbraucherschutzverbandes unzureichend, um die verbindlichen Gewässerschutzziele zu erreichen. Mit ihrer Klage will die DUH die Landesregierung dazu zwingen, schärfere Maßnahmen zu ergreifen – zum Schutz der Natur sowie der Gesundheit von Menschen und Tieren. Grundlage dafür ist das geltende europäische und nationale Wasserrecht, das Deutschland und die Bundesländer dazu verpflichtet, einen guten chemischen und ökologischen Zustand der Wasserkörper herzustellen.

Die Gewässerverschmutzung in Schleswig-Holstein ist unter anderem auf die starke Nutzung von sogenannten Pflanzenschutzmitteln sowie den weit verbreiteten chemischen Stoff TFA zurückzuführen – ein Abbauprodukt von Pestiziden, aber auch von chemischen Kältemitteln. So wurden in über einem Viertel der untersuchten Oberflächengewässer der Flussgebietseinheit die Grenzwerte für Pflanzenschutzwirkstoffe überschritten. Dabei werden die Pflanzenschutzmittel überwiegend aus der Landwirtschaft eingetragen und dringen bis ins Grundwasser. Bereits heute sind vier von sieben Grundwasserkörpern in der Planungseinheit Eider/Treene in einem schlechten chemischen Zustand. Dies ist besonders alarmierend, da die öffentliche Wasserversorgung in Schleswig-Holstein zu 100 Prozent auf Grundwasser basiert. Dennoch wird in Bezug auf TFA im Bewirtschaftungsplan des Landes noch nicht einmal ein Handlungsbedarf erkannt.

„TFA ist ein bisher recht unbekannter Stoff, allerdings mit besorgniserregend starken Konzentrationsanstiegen in unseren Gewässern. Die Chemikalie baut sich in der Natur nicht ab und kann auch nicht aus dem Wasser entfernt werden. Darüber sind insbesondere Wasserversorger bereits besorgt. TFA verbreitet sich schnell im Wasserkreislauf und ist nachweislich giftig für einige Algenarten. Wir müssen deshalb präventiv handeln, um Risiken für Gesundheit und Umwelt auszuschließen. Schleswig-Holstein hat hier die Pflicht, TFA in die Gewässerüberwachung und Zustandsbewertung mit aufzunehmen und strenge Maßnahmen zur Reduktion vorzugeben“, sagt Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.

Bisher nutzt Schleswig-Holstein alle möglichen Schlupflöcher, um Regelungen zum Gewässerschutz abzuschwächen. So wird die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln nur auf einem Randstreifen von einem Meter verboten, obwohl aus Sicht des Gewässerschutzes ein deutlich größerer Abstand zu Gewässern einzuhalten wäre. Kleine Gewässer von wasserwirtschaftlich untergeordneter Bedeutung und kleine Seen werden sogar vollständig aus der Verpflichtung zur Einrichtung eines Gewässerabstands ausgeklammert. Die Folge sind vielfache Grenzwertüberschreitungen:

„Schleswig-Holstein muss endlich für einen wirksamen Schutz der Gewässer sorgen. Insbesondere in Zeiten der Klimakrise und ökologischer Katastrophen wie das massenhafte Fischsterben in der Oder im vergangenen Sommer muss dem Schutz der Gewässer eine größere Bedeutung beigemessen werden. Mit unserer Klage für Sauberes Wasser fordern wir Schleswig-Holstein auf, endlich zu handeln„, so Dorothee Saar, Leiterin Verkehr und Luftreinhaltung der DUH.

Die größte Quelle für TFA ist bisher die Landwirtschaft, da der Stoff ein Abbauprodukt von mehreren Pflanzenschutzmitteln ist. Allerdings wird der Eintrag über chemische Kältemittel, die sich teilweise vollständig zu TFA abbauen, durch eine höhere Verwendung zukünftig an Bedeutung gewinnen. Die synthetischen Kältemittel, weit verbreitet in PKW-Klimaanlagen, Supermarktkühltheken, Klimaanlagen oder Wärmepumpen, entweichen bereits bei ihrer Herstellung oder später durch Leckagen in die Atmosphäre, bauen sich zu TFA ab und gelangen mit dem Niederschlag in die Wasserkörper. Die klima- und umweltfreundliche, verfügbare Alternative stellen natürliche Kältemittel dar. Dies, so die DUH, müsse die Landesregierung unter anderem im Beschaffungswesen berücksichtigen.

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