Wiesbaden (ots) – 11,4 Millionen Menschen in Deutschland lebten im Jahr 2019 in durch ihre Wohnkosten überlasteten Haushalten. Das waren rund 14 % der Bevölkerung. Eine Überbelastung durch Wohnkosten liegt dann vor, wenn ein Haushalt mehr als 40 % seines verfügbaren Einkommens für Wohnen ausgibt – unabhängig davon, ob die Betroffenen zur Miete oder in den eigenen vier Wänden leben. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach aktuellen Ergebnissen der Erhebung Leben in Europa (EU-SILC) weiter mitteilt, ist die Überbelastungsquote seit dem Jahr 2014 leicht gesunken. Damals waren noch rund 16 % der Bevölkerung (12,7 Millionen) durch ihre Wohnkosten überlastet.
Im Durchschnitt wendete die Bevölkerung in Deutschland im Jahr 2019 rund 26 % ihres verfügbaren Haushaltseinkommens für Miete und Nebenkosten beziehungsweise den Unterhalt ihres Wohneigentums auf. 2014 hatte der Anteil der Wohnkosten am verfügbaren Haushaltseinkommen bei 27 % gelegen.
Europäischer Vergleich: Menschen in Griechenland am stärksten durch Wohnkosten überlastet
Im europäischen Vergleich war die Bevölkerung Griechenlands im Jahr 2019 mit 36 % am stärksten von der Überbelastung durch Wohnkosten betroffen. Für Zypern hingegen lag diese Quote bei 2 %. Auch der durchschnittliche Anteil der Wohnkosten am verfügbaren Haushaltseinkommen war 2019 in Griechenland mit knapp 39 % am höchsten. In Malta gaben die Menschen im Durchschnitt hingegen nur 8 % ihres verfügbaren Haushaltseinkommens für Miete und Nebenkosten aus. Das war europaweit der geringste Anteil vor Zypern (11 %).
12 % der Bevölkerung fühlen sich durch Wohnkosten wirtschaftlich stark belastet
Inwieweit Wohnkosten eine (Über-)Belastung darstellen, ist nicht nur eine Frage objektiver Kriterien, sondern auch der subjektiven Wahrnehmung. Demnach fühlten sich 12 % der Menschen in Deutschland im Jahr 2019 nach eigener Einschätzung durch ihre monatlichen Wohnkosten wirtschaftlich stark belastet. 2014 hatten noch 17 % der Bevölkerung ihre Wohnkosten als starke Belastung empfunden. Damit hat sich sowohl die subjektiv wahrgenommene Wohnkostenbelastungsquote als auch die objektive Wohnkostenüberbelastungsquote verringert.