Wiesbaden (ots)
* Mehr als jede oder jeder fünfte erwerbstätige Alleinerziehende armutsgefährdet
* Befristet Beschäftigte mit einem Anteil von 15,8 % besonders betroffen
* Hochschulzugangsberechtigung mindert Armutsgefährdung anteilig um fast die Hälfte
Viele Erwerbstätige müssen wegen der Corona-Pandemie, etwa durch Kurzarbeit, empfindliche Einbußen bei ihrem Einkommen hinnehmen. Doch schon vor der Krise schützte die Erwerbsarbeit nicht alle Beschäftigten vor Armutsgefährdung. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren 8,0 % der Erwerbstätigen ab 18 Jahren im Jahr 2019 in Deutschland armutsgefährdet. Rund 3,1 Millionen Menschen mussten also trotz Arbeit mit weniger als 60 % des mittleren Einkommens (Median) der Gesamtbevölkerung auskommen.
Die Armutsgefährdung von Erwerbstätigen ging damit im Vergleich zum Jahr 2018 um gut einen Prozentpunkt zurück: Damals hatte sie 9,1 % betragen. Der Rückgang fiel deutlicher aus als im Durchschnitt der EU-27: Hier sank der Anteil von 9,3 % auf 9,0 %. Insgesamt waren Erwerbstätige hierzulande also etwas seltener armutsgefährdet als im EU-Durchschnitt. In Rumänien waren Erwerbstätige mit einem Anteil von 15,7 % EU-weit am häufigsten von Armut bedroht, in Finnland (2,9 %) am seltensten.
Atypische Beschäftigungen erhöhen Armutsrisiko
Erwerbstätige in sogenannten atypischen Beschäftigungsverhältnissen waren in Deutschland überdurchschnittlich häufig von Armut bedroht. Dazu zählen etwa Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in befristeten Arbeitsverträgen – hier betrug der Anteil der von Armut Bedrohten 15,8 %. Bei Teilzeitbeschäftigten lag er mit 12,8 % ebenfalls deutlich über dem Gesamtdurchschnitt.
Unter anderem könnte auch die sinkende Zahl atypischer Beschäftigungen zum Rückgang der Armutsgefährdung im Jahr 2019 in Deutschland beigetragen haben. Ihren Höchststand erreichten atypische Beschäftigungen im Jahr 2010: 8 Millionen Menschen waren zu diesem Zeitpunkt in solchen Beschäftigungsformen gebunden. Ihre Zahl verringerte sich bis 2019 um rund 8 % auf 7,3 Millionen. Befristete Arbeitsverträge (2019: 2,3 Millionen) und geringfügige Beschäftigungsverhältnisse (2019: 2 Millionen) gingen in diesem Zeitraum jeweils um rund 20 % zurück. Die Zahl der Menschen in Teilzeitarbeit sank um 6 % auf rund 4,7 Millionen. Nur Zeitarbeitsverträge (Arbeitnehmerüberlassung) nahmen in dem genannten Zeitraum um 15 % zu: auf 850 000 im Jahr 2019. Nachdem im Jahr 2017 diesbezüglich ein Höchststand (930 000) registriert wurde, sank die Zahl der Menschen mit einem Zeitarbeitsvertrag aber zuletzt ebenfalls.
Ältere Menschen und Alleinerziehende besonders stark betroffen
15,4 % der Menschen ab 65 Jahren fielen trotz Erwerbsarbeit, mit der sie etwa ihre Rente aufbessern, unter die Armutsgefährdungsgrenze. Auch junge Erwerbstätige im Alter von 18 bis 24 Jahren, die häufig gerade erst dabei sind, beruflich Fuß zu fassen, waren mit 10,1 % überdurchschnittlich häufig betroffen. Darüber hinaus waren alleinlebende Erwerbstätige mit einem Anteil von 13,5 % vermehrt armutsgefährdet. Besonders hart traf es Alleinerziehende: Mehr als jede oder jeder fünfte erwerbstätige Alleinerziehende (22,3 %) war 2019 armutsgefährdet.
Bildung mindert Armutsgefährdung
Der Bildungsabschluss trägt besonders stark dazu bei, ob Menschen von ihrer Erwerbsarbeit gut leben können oder nicht. Je höher der erworbene Abschluss, desto besser stehen hierfür die Chancen. Erwerbstätige, die keinen Schulabschluss, einen Hauptschulabschluss oder einen Realschulabschluss aufwiesen (in der international gültigen Bildungsklassifikation ISCED die Level 0-2) waren hierzulande anteilig mehr als doppelt so oft (18,3 %) armutsgefährdet wie der Durchschnitt. Der Besuch der gymnasialen Oberstufe, berufsbildender oder Weiterbildungsschulen für Erwachsene (ISCED Level 3-4) senkte das Armutsgefährdungsrisiko auf den allgemeinen Durchschnitt von 8 %. Mit bestandenem Abitur oder einem anderen Abschluss, der zu einem Studium an Universitäten berechtigt (ISCED Level 5-8), sank die Armutsgefährdungsquote dagegen anteilig fast auf die Hälfte (4,6 %) des Durchschnitts.
Methodische Hinweise:
Armutsgefährdet ist, wer in einem Haushalt mit einem Nettoäquivalenzeinkommen von weniger als 60 % des mittleren Nettoäquivalenzeinkommens lebt. 2019 lag diese Armutsgefährdungsgrenze in Deutschland für eine alleinlebende Person bei 1 176 Euro im Monat, für zwei Erwachsene mit zwei Kindern unter 14 Jahren bei 2 469 Euro im Monat.
Die Anzahl der Erwerbstätigen in atypischer Beschäftigung beruht auf Ergebnissen aus dem Mikrozensus. Die Ergebnisse beziehen sich auf Kernerwerbstätige, also Erwerbstätige im Alter von 15 bis 64 Jahren, die sich nicht in Bildung, Ausbildung oder einem Freiwilligendienst befinden.
Weitere Informationen:
Eine ausführliche Definition und weitere Daten zur Armutsgefährdung in Deutschland finden Sie auf der nationalen Themenseite. Detaillierte Daten zur Armutsgefährdung von Erwerbstätigen in Deutschland und den anderen EU-Staaten finden Sie im Bereich “Europa in Zahlen”. Sowohl die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie als auch die Nachhaltigkeitsstrategie der Vereinten Nationen haben zum Ziel, die Armutsgefährdung zu reduzieren.
Die vollständige Pressemitteilung sowie weitere Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter https://www.destatis.de/pressemitteilungen zu finden.
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