Mitarbeiter

Wiesbanden (ots)

- Ausmaß überlanger Arbeit seit 1991 (Anteil 10,3 %) kaum verändert
- Durchschnittliche Wochenarbeitszeit bei Vollzeiterwerbstätigen seit fast 30 Jahren nahezu konstant (2019: 41,0 Stunden)
- Abend- und Wochenendarbeit haben zugenommen
- EU-Vergleich: Erwerbstätige in Deutschland können sich Arbeitszeit häufiger flexibel einteilen (50 %, EU-Durchschnitt: 39 %) 

In der Corona-Pandemie hat die Debatte über eine Entgrenzung von Arbeit und Privatleben an Fahrt aufgenommen. Schon vor Ausbruch der Pandemie waren überlange Arbeitszeiten bei Beschäftigten in Deutschland keine Seltenheit: Fast jede zehnte in Vollzeit erwerbstätige Person (9,7 %) gab 2019 an, gewöhnlich mehr als 48 Stunden pro Woche zu arbeiten, wie das Statistische Bundesamt anlässlich des Tages der Arbeit am 1. Mai mitteilt. Das Ausmaß überlanger Arbeit hat sich in den vergangenen Jahrzehnten kaum verändert: 1991 betrug der Anteil der betroffenen Erwerbstätigen 10,3 %.

Selbstständige und Führungskräfte besonders oft von überlangen Arbeitszeiten betroffen

Einzelne Gruppen von Erwerbstätigen sind unterschiedlich stark von überlangen Arbeitszeiten betroffen. Für Selbstständige gehören lange Arbeitstage besonders häufig zum Alltag: Nahezu die Hälfte (46,3 %) arbeitete gewöhnlich mehr als 48 Stunden in der Woche. Der Anteil war allerdings 1991 deutlich höher: 61,4 %. Im selben Zeitraum stieg der Anteil von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit überlangen Arbeitstagen von 4,9 % auf 5,4 % im Jahr 2019. Hier waren es zuletzt vor allem Führungskräfte, die sehr lange arbeiteten: Auf fast jede dritte (30,3 %) traf dies zu.

Wochenarbeitszeit aller Erwerbstätigen durch mehr Teilzeit auf 34,8 Stunden gesunken

Trotz der anhaltenden öffentlichen Diskussion über eine Verkürzung der Arbeitszeit hat sich diese für Vollzeiterwerbstätige in den vergangenen Jahrzehnten kaum verringert. 2019 arbeiteten diese im Schnitt 41,0 Stunden pro Woche – 1991 waren es noch 41,4 Stunden. Durch die wachsende Zahl von Teilzeitbeschäftigten ist die durchschnittliche Wochenarbeitszeit aller Erwerbstätigen seit 1992 allerdings deutlich zurückgegangen: 2019 lag sie bei 34,8 Stunden, das waren fast vier Stunden weniger als 1991 (38,4 Stunden). Teilzeitbeschäftigte arbeiteten zuletzt durchschnittlich 19,5 Stunden pro Woche.

18 % der Erwerbstätigen waren regelmäßig abends im Einsatz

Eine regelmäßige Beschäftigung in den Abend- und Nachtstunden oder am Wochenende – zu Zeiten also, in denen die Mehrheit der Erwerbstätigen ihre Freizeit genießt – kann als zusätzliche Belastung empfunden werden. Der Anteil der Erwerbstätigen, die regelmäßig abends zwischen 18 und 23 Uhr arbeiten, hat in den vergangenen Jahrzehnten zugenommen. Im Jahr 2019 arbeitete fast jede fünfte erwerbstätige Person regelmäßig abends (18,1 %). In der Gruppe der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer war der Anteil mit 16,7 % etwas geringer. Unter den Selbstständigen mit Beschäftigten machte dagegen 2019 mehr als ein Drittel regelmäßig spät Feierabend (39,0 %).

Ein deutlich einheitlicheres Bild zeigt sich beim Anteil der Erwerbstätigen, die regelmäßig nachts arbeiten: 2019 machten sowohl unter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern als auch unter den Selbstständigen mit Beschäftigten arbeitete jede beziehungsweise jeder zwanzigste regelmäßig oder ständig nachts (4,9 % beziehungsweise 5,1 %).

Nahezu jede vierte erwerbstätige Person arbeitete regelmäßig samstags

Die Arbeitszeiten in Deutschland haben sich in den vergangenen Jahrzehnten nicht nur stärker in die Abendstunden verlagert – auch die Arbeit am Wochenende ist inzwischen verbreiteter als vor 30 Jahren. Nahezu jede beziehungsweise jeder vierte Erwerbstätige (24,1 %) arbeitete 2019 regelmäßig an Samstagen; der Sonntag war zuletzt für etwa jede achte erwerbstätige Person (12,8 %) regelmäßig ein Arbeitstag. Vor allem Selbstständige sind am Wochenende im Einsatz: Mehr als die Hälfte der Selbstständigen mit Beschäftigten (54,2 %) arbeiteten 2019 am Samstag. Bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern waren es 21,8 %. Sonntags ging gut jede vierte selbstständige Person ihrer Erwerbstätigkeit nach (26,4 %), bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nur gut jede zehnte (11,7 %).

21 % der Erwerbstätigen in Deutschland konnten ihre Arbeitszeit völlig frei einteilen

Eine flexiblere Ausgestaltung der Arbeitszeit ist gerade in Corona-Zeiten für viele Erwerbstätige wünschenswert, beispielsweise angesichts zeitweise geschlossener Schulen und Kindergärten. Vor Ausbruch der Pandemie im Jahr 2019 gab nahezu jede zweite erwerbstätige Person zwischen 15 und 74 Jahren in Deutschland an, sich ihre Arbeitszeit flexibel einteilen zu können: 21 % konnten komplett frei über ihre Arbeitszeit verfügen, weitere 28 % zumindest teilweise. Damit müssen sich Erwerbstätige in Deutschland seltener nach vorgegebenen Arbeitszeiten richten als in anderen Staaten der Europäischen Union: Im EU-Durchschnitt war zuletzt für 61 % der Erwerbstätigen die Arbeitszeit durch Arbeitgeber, oder andere Regelungen vorgegeben. Nur 18 % der Erwerbstätigen konnten völlig frei über Beginn und Ende der eigenen Arbeitszeit entscheiden, 21 % zumindest teilweise.

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