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Berlin: (hib/HLE) – Inländische Banken, die ihren Kunden das Girokonto kündigen, sollen das Girokonto noch sechs Monate nach der Kündigung weiterführen müssen. Dies fordert die AfD-Fraktion in einem Antrag (20/2537). Bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen soll solchen Kunden darüber hinaus ein Basiskonto angeboten werden müssen.

Die AfD-Fraktion verweist in ihrem Antrag auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs zu Veränderungen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Banken. Das Gericht habe diese Veränderungen für ungültig erklärt, sofern die Kunden diesen nicht ausdrücklich zugestimmt hätten. Viele Banken haben nach Angaben der AfD-Fraktion in letzten Monaten die Gebühren für die Nutzung ihrer Girokonten erhöht und teilweise sogenannte Verwahrentgelte auf Guthaben eingeführt. Anfang April sei bekannt geworden, dass die Postbank einer mittleren fünfstelligen Zahl von Kunden, die den AGB-Änderungen bis dahin nicht zugestimmt hätten, die Kontenverträge gekündigt habe. Angeboten worden sei den Kunden nur eine zweimonatige Übergangsfrist. Unter Berufung auf Presseberichte schreibt die Fraktion, dass andere Banken ein ähnliches Vorgehen planen würden.

Außerdem verlangt die AfD-Fraktion, dass die Erhebung von sogenannten Verwahrentgelten verboten werden soll, sobald die Europäische Zentralbank ihre Negativzinspolitik beendet.

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