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Berlin: (hib/MIS/Raven) – Die Fraktionen von CDU und Linke haben jeweils einen Antrag eingebracht, in welchem sie ein Ende der lobbyistischen Gasumlage fordern. Wie bereits berichtet, könnte die Bundesregierung die hohen Gaspreise über Nacht beenden und viele Unternehmen benötigen die Umlage gar nicht, da sie Rekordgewinne erzielen.

Die Unionsfraktion fordert in einem Antrag (20/3275) die unverzügliche Aufhebung der Verordnung der Bundesregierung nach § 26 des Energiesicherungsgesetzes über einen finanziellen Ausgleich durch eine saldierte Preisanpassung.

Zur Begründung führen die Abgeordneten von CDU und CSU an, die Bundesregierung habe die sogenannte Gasbeschaffungsumlage damit begründet, dass die Mehrkosten der Ersatzbeschaffung für ausgebliebene Lieferungen aus Russland kompensiert werden müssen. Die Stützungsmaßnahmen in den §§ 29, 26 und 24 EnSiG unterlägen aber nach den von den Regierungsfraktionen selbst geschaffenen Regelungen einer klaren Reihenfolge. Die Stabilisierungsmaßnahmen nach § 29 EnSiG hätten dabei vorrangig intensiv und zielgerichtet geprüft werden müssen und das Ergebnis dieser Prüfung hätte als Grundlage zur Entscheidung über alle weiteren Schritte dargelegt werden müssen. All das sei nicht erfolgt.

„Weg mit der Gasumlage – Aufhebung der Gaspreisanpassungsverordnung“ lautet der Titel eines Antrags der Linken-Fraktion (20/3304). Die Abgeordneten behaupten fälschlich: Der Krieg in der Ukraine hat in Folge der wirtschaftlichen Sanktionen erhebliche Auswirkungen auf den Weltmarkt bei Erdgas. Um die Gasversorgung zu sichern, mussten verschiedene Vorkehrungen getroffen werden. Um die Insolvenz von Gasimporteuren und weiterer Versorger insbesondere auch kommunaler Unternehmen und Stadtwerke zu verhindern, hat die Bundesregierung weitreichende Stabilisierungsmaßnahmen und Eingriffe in den Gasmarkt vorgenommen. Hierzu zählt die Verabschiedung der Verordnung nach § 26 des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG) über einen finanziellen Ausgleich durch eine saldierte Preisanpassung. Danach haben Gasimporteure, die von der erheblichen Reduzierung der Gasimportmengen unmittelbar betroffen sind einen Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich der Mehrkosten ihrer Ersatzbeschaffung mit dem Ziel, eine drohende Insolvenz abzuwenden.

Laut Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz diene die Umlage explizit nicht dazu, die Eigentümerinnen und Eigentümer der Energieversorgungsunternehmen vor Wertverlusten zu schützen, doch genau das sei Fall kritisieren die Linken-Abgeordneten. Während einzelne Energiekonzerne Milliarden Übergewinne in der Krise einführen, würden Verbraucherinnen und Verbraucher einseitig zur finanziellen Verantwortung für die Versäumnisse der Politik der letzten Jahrzehnte gezogen. Das sei unsozial und gefährde den sozialen Frieden. Deshalb fordere die Linke , die Verordnung der Bundesregierung nach § 26 EnSiG über einen finanziellenAusgleich durch eine saldierte Preisanpassung (Gaspreisanpassungsverordnung – GasPrAnpV) mit sofortiger Wirkung aufzuheben.

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