Susanne Ferschl

„Für Beschäftigte in Leiharbeit ist der heutige Beschluss des Bundesarbeitsgerichts ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zur längst überfälligen Gleichbehandlung mit Stammbelegschaften. Damit kommt das deutsche Sonderrecht der Arbeitnehmerüberlassung, das eine Ungleichbehandlung bei Löhnen und Arbeitsbedingungen mittels Tarifvertrag ausdrücklich erlaubt, nun endlich beim Europäischen Gerichtshof auf den Prüfstand“, kommentiert Susanne Ferschl, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE im Bundestag, die Überweisung der Klage auf Gleichbehandlung von Leiharbeitnehmern vom Bundesarbeitsgericht (Beschluss vom 16. Dezember 2020 – 5 AZR 143/19 (A)) an den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Ferschl weiter:

„Heute beschließt der Bundestag das Arbeitsschutzkontrollgesetz, das Leiharbeit in der Fleischindustrie zulässt, aber die Gleichbehandlung von Stammbelegschaft und Leiharbeitsbeschäftigten vorsieht. In der Branche ist es künftig verboten, Arbeitsbedingungen und Löhne von Leiharbeitskräften mittels Tarifvertrag zu verschlechtern. Der heutige Beschluss des Bundesarbeitsgerichts kommt zur richtigen Zeit, denn dem Lohndumping durch Leiharbeit muss branchenübergreifend Einhalt geboten werden. Die Entscheidung gibt der mühevollen Kampagne zur Gleichbehandlung von Leiharbeits- und Stammbeschäftigten den verdienten Rückenwind und gesellschaftliche Aufmerksamkeit – ein wichtiger Etappensieg, zu dem ich der Klägerin und allen Unterstützerinnen und Unterstützern gratuliere.

DIE LINKE fordert seit jeher gleichen Lohn für gleiche Arbeit ab dem ersten Arbeitstag. Wir wollen keine Spaltung von Belegschaften und keine Zwei-Klassen-Gesellschaft in den Betrieben. Unter der letzten Bundesregierung wurde Leiharbeit als dauerhafte Lohndumpingstrategie etabliert. Wir hingegen wollen Leiharbeit zunächst auf maximal drei Monate begrenzen und einen Flexibilitätszuschlag für die Beschäftigten. Da Leiharbeit aber das Gegenteil von guter Arbeit ist, setzt sich DIE LINKE dafür ein, diese Beschäftigungsform langfristig zu verbieten.“

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