FleischereiFleischerei

Berlin: (hib/CHE) – Mittelständische Firmen der Fleischwirtschaft fürchten angesichts des geplanten Arbeitszeitkontrollgesetzes um ihre Zukunft. Das wurde in einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montagnachmittag deutlich. Auf der Tagesordnung stand zum einen der Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/21978) für ein Arbeitsschutzkontrollgesetz, das ein Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit in der Schlachtung und Zerlegung ab 1. Januar beziehungsweise 1. April 2021 vorsieht. Außerdem standen drei Oppositionsanträge von Linken, Bündnis 90/Die Grünen und AfD-Fraktion zur Diskussion. Die Linke kritisiert es in ihrem Antrag (19/22488) als fraglich, ob die Definition des Gesetzentwurfes zur Ausnahme des Fleischerhandwerks und zur Regelung der Verbote treffend sei und Umgehungsmöglichkeiten verhindere. Die Grünen drängen in ihrem Antrag (19/19551) auf mehr Arbeits- und Gesundheitsschutz. Die AfD-Fraktion fordert in ihrem Antrag (19/22923), den Einsatz von Fremdpersonal durch Werkverträge und Leiharbeit auf 15 Prozent der im jeweiligen Betrieb Beschäftigten zu begrenzen.

Herbert Dohrmann, selbst Inhaber einer Fleischerei und Präsident des Deutschen Fleischer-Verbands, wies auf die gänzlich unterschiedliche Mitarbeiterstruktur von Handwerks- und Industriebetrieben hin. Im Handwerk arbeite der Chef meist mit, es gebe in der Regel fest angestellte Mitarbeiter. Handwerksbetriebe, die ihre Produkte selbst verkaufen, hätten allein durch das Verkaufspersonal – darunter viele Teilzeitkräfte – jedoch schnell mehr als 49 Mitarbeiter. Deshalb sei es seinem Verband wichtig, die geplante 49-Mitarbeiter-Grenze, ab der das Gesetz gelten soll, zu überarbeiten, betonte er. Robert Houdek von der Interessengemeinschaft der bayerischen, familiengeführten Ernährungsindustrie erläuterte, wie abhängig sein Betrieb der Fleischveredelung von streng arbeitsteilig organisierten Produktionsabläufen ist. Zwar würden im Kernbereich seines Betriebes Metzger arbeiten, aber allein schon die Logistik und die spezialisierte Reinigung der Verpackungsräume seien über Werkverträge organisiert. „Würde man uns das verbieten, müssten wir morgen zumachen“, sagte Houdek.

Juristische Zweifel gab es am Begriff des „inhabergeführten“ Betriebes. Mehrere Sachverständige, darunter der Professor für Bürgerliches Recht an der Universität Bonn, Stefan Greiner, verwiesen darauf, dass das Betriebsverfassungsgesetz den Begriff gar nicht kenne. Roland Wolf von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände kritisierte das Verbot von Leiharbeit und Werkverträgen als „höchst problematisch“. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) betonte, das Agieren der Fleischbranche lasse keine anderen Konsequenzen zu. Nachbesserungen seien jedoch bei der Arbeitszeiterfassung nötig, noch seien die geplanten Regelungen nicht manipulationssicher, betonte DGB-Vertreterin Micha Klapp.

Newsletteranmeldung

Werbung

Artikel-Ende


Auf deine Mithilfe kommt es an!

Obwohl nur ein einziger Journalist mit der gelegentlichen Unterstützung zahlreicher ebenfalls freiberuflicher Kollegen und Ehrenamtler hat Stefan Raven News seit 2020 immer wieder Dinge aufgedeckt, die andere Medien erst später berichteten. Leider sehen es diese Medien nicht als angebracht an, den Erstberichterstatter (uns/mich) zu nennen, wie es im Journalismus Gang und Gebe ist. Einige haben uns sogar schon gelegentlich die Stories im wahrsten Sinne des Wortes geklaut. Das ist kein netter Umgang zwischen Kollegen.

Auf der anderen Seite werde ich auch immer wieder von politischen Extremisten angezeigt. Die Vorwürfe nennt man mir noch nicht einmal. Die Anzeigen stellen sich nach zwei Monaten von alleine ein. Es scheint hier vermutlich darum zu gehen, unliebsame Berichterstatter wegen ihrer hohen Trefferquote an Aufdeckungen einzuschüchtern. Funktioniert leider nicht, da weder ich, noch meine Kollegen uns jemals etwas zu schulden kommen lassen. Um ehrlich zu sein, motiviert uns dieses sogar noch, noch weiter zu bohren, noch mehr nachzuhaken und erst Recht über bestimmte Themen zu schreiben.

Diese Arbeit ist nur mit deiner Unterstützung möglich!

Helfe mit und stärke kritischen, unabhängigen Journalismus, der keine Rundfunkbeiträge oder Steuergelder bekommt, und keinen Milliardär als Finanzier hat. Als Journalist bin ich nur der Wahrheit und der Wissenschaft verpflichtet. Doch daher bin ich auch auf die freiwillige Unterstützung meiner Leser angewiesen.

Herzlichen Dank im voraus!

Per PayPal. 

Alternativ via Banküberweisung, IBAN: BE02 9741 0271 6040 BIC: PESOBEB1 (Kontoinhaber: Stefan Michels)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert