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Die Bundesregierung plant eine tiefgreifende Reform der Mitbestimmungsgesetze. Bislang richtet sich die Besetzung der Aufsichtsräte nach der Beschäftigtenzahl. So müssen Arbeitnehmer zu einem Drittel im Kontrollgremium eines Unternehmens vertreten sein, wenn ihre Anzahl zwischen 500 und 2000 liegt. Allerdings gibt es Ausnahmen für verschiedene Firmenkonstrukte, etwa für Muttergesellschaften. Diese haben, anders als ihre Tochterfirmen, meist nur wenige Beschäftigte und brauchen daher keinen Aufsichtsrat. Der Ampel-Koalition ist das ein Dorn im Auge. Von den Regierungsplänen sind insbesondere Familienunternehmen betroffen.

Die Pläne der Bundesregierung bedeuten für Deutschlands Familienunternehmen bürokratischen Mehraufwand und hohe Kosten. Profitieren würden davon nur wenige Fachanwälte, von denen sich die betroffenen Unternehmen über die komplexen Vorschriften beraten lassen müssten. Die unternehmerische Freiheit würde durch neue Vorgaben weiter eingeschränkt, und auch die Mitarbeiter hätten dadurch keinen Nutzen. Der Geschäftsführer des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft (BVMW), Markus Jerger, hält diese Ideen daher für realitätsfern: Ein Zwangsaufsichtsrat sei ‘mit der unternehmerischen Freiheit im Mittelstand unvereinbar’.

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