Köln (ots) – Einer der beiden Gründungspartner der Pionierkanzlei im Abgasskandal Rogert & Ulbrich hat bei der Staatsanwaltschaft Trier gegen den jetzigen Vorstandsvorsitzenden der Volkswagen AG, gegen Rechtsvorständin Hiltrud Werner und gegen den ehemaligen VW-Vorstandsvorsitzenden Prof. Dr. Martin Winterkorn Strafanzeige wegen Prozessbetrugs gestellt.
Nach gut begründeter Ansicht unseres Partners hat Winterkorn wissentlich eine falsche Ad-hoc-Mitteilung herausgegeben und Diess und Werner haben diese benutzt, um den Bundesgerichtshof (BGH) in einem Grundsatzverfahren getäuscht, um sich auf diese Weise der Ansprüche von Käufern manipulierter Fahrzeuge zu entledigen, die das Fahrzeug nach der Ad-hoc-Mitteilung kauften.
Winterkorn habe es bereits unterlassen, im Verfahren vor dem BGH die Ad-hoc-Mitteilung des Unternehmens an die Deutsche Börse vom 22. September 2015 zu korrigieren. Nach seinem Ausscheiden sei es Sache von Diess und Werner gewesen, dies in dem fraglichen Gerichtsverfahren nachzuholen.
Volkswagen räumte in der fraglichen Ad-hoc-Mitteilung vom 22.09.2015 lediglich “Unregelmäßigkeiten einer verwendeten Software bei Dieselmotoren” ein. Weiter hieß es darin, dass, “die Aufklärung von Unregelmäßigkeiten einer verwendeten Software mit Hochdruck” vorangetrieben werde und “ausschließlich” der Motorentyp EA 189 betroffen sei. Zudem stehe man mit den zuständigen Behörden und dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Kontakt. Volkswagen dulde keine Gesetzesverstöße.
Diese Meldung sei in mindestens 7 Punkten bewusst falsch, so Rechtsanwalt Ulbrich.
Laut Ad-hoc-Mitteilung sollten etwa alle damals angebotenen Fahrzeuge der Euronorm 6 die gesetzlichen Anforderungen und Abgasnormen erfüllen.

Tatsächlich wurden aber nach der Ad-hoc-Mitteilung zahlreiche Fahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 6 vom Kraftfahrt-Bundesamt wegen Abgasmanipulationen zurückgerufen.
Ein weiterer wesentlicher Aspekt ist, dass Volkswagen in der Ad-hoc-Mitteilung behauptete, dass die beanstandete Software weder “das Fahrverhalten, (den) Verbrauch noch Emissionen” beeinflusse. Allerdings diente die Software ausschließlich dazu, die Emissionsgrenzwerte auf dem Prüfstand einzuhalten, die im Straßenbetrieb gerissen wurden. Das hat Volkswagen in den USA selbst zugegeben.
Die irreführende Börsenmeldung hat schwerwiegende Folgen für Käufer entsprechender Fahrzeuge gehabt. Die Richter am BGH qualifizierten sie in ihrem Urteil vom 30. Juli 2020 trotz der bestehenden Publikationspflicht als Anzeichen dafür, dass VW ab diesem Zeitpunkt so geläutert gewesen sei, dass das “Unwerturteil” des bisherigen Verhaltens sich dergestalt relativiere, “dass der Vorwurf der Sittenwidrigkeit bezogen auf das Gesamtverhalten nicht mehr gerechtfertigt” sei und dem Konzern daher ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der ad-hoc-Meldung kein sittenwidriges Verhalten mehr vorgeworfen werden könne.
Dieses Grundsatzurteil wird nunmehr landauf landab von den Land- und Oberlandesgerichten als Begründung angeführt, weshalb Klägern unabhängig von ihrer bestehenden Kenntnis von der Abgasmanipulation bei Kauf eines betroffenen Fahrzeugs nach dem 22.09.2015 kein Schadenersatz zustehen soll. Das betrifft deutschlandweit schon jetzt zehntausende Kläger.
Gründungspartner Rechtsanwalt Dr. Marco Rogert ordnet die Bedeutung der Strafanzeige wie folgt ein: “Stellt die Staatsanwaltschaft Trier fest, dass das Urteil des Bundesgerichtshofs auf einem Prozessbetrug beruht, besteht für bereits verlorene Verfahren ein Wiederaufnahmegrund. Zudem gibt es für Tausende Kläger vor Land- und Oberlandesgerichten wieder Grund zur Hoffnung. Spannend dürfte dann auch die aktienrechtliche Beurteilung der inhaltlich falschen ad-hoc-Mitteilung sein. Insgesamt birgt die Beurteilung der ad-hoc-Mitteilung damit erheblichen Zündstoff.”
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Mein Dank geht insbesondere an Prof. Richard Sakwa für die Erlaubnis, Zitate, übersetzt ins Deutsche, aus seinem Buch »Frontline Ukraine: Crisis in the Borderlands« (Tauris Verlag) in einer kritischen Betrachtung der Ukraine-Narrative und seines Buches zu verwenden. Es war in meinen Augen bis Anfang 2016 die beste Beschreibung der Ereignisse, und meine Kritik gilt nicht der Fakten-Analyse, sondern den daraus erfolgten Schlussfolgerungen. Richard Sakwas hauptsächliches Problem war meines Erachtens der erlaubte Rahmen der Diskussion. Nach der Tatsachenbeschreibung erfolgt die Analyse und immer, wenn Sakwa von »Unerfahrenheit«, »unbewussten Fehler«, oder »Fehleinschätzungen« hinterfragte ich, ob die Dummheit und Naivität der europäischen (und US-) Politiker wirklich so groß waren, wie es den Anschein hatte. Und in vielen Fällen habe ich den Rahmen der erlaubten Diskussion verlassen und die Meinung vertreten, dass die Protagonisten der westlichen Politik im Jahr 2014 sehr wohl wussten, was sie taten. Nicht nur der Vortrag eines Insiders, von Lawrence Wilkerson, u. a. Stabschef des US-Außenministers Powell in der Zeit der Präsidentschaft von George W. Bush, verrät, dass ihnen sehr wohl bewusst war, was sie taten. »Auch der Mainstream der Medien lässt seine Rezipienten die Bürger im Stich. Er klärt über diese Vorgänge nicht auf, oft geschieht sogar das Gegenteil, medial wird ein Schleier der Naivität ausgebreitet. Da wird ein Bild in schwarz-weiß von Schurken und Guten präsentiert, das hilft, am Kern des Übels immer mit großer Zielsicherheit vorbeizuschießen. Dann kommt einer wie Wilkerson, der im Inneren des Machtzirkels dabei war, und redet Klartext. Hier wieder aus dem Vortrag ein Beispiel über den Ukraine-Konflikt: Wilkerson: () Warum tut Putin das, was er tut? Teilweise, weil das die einzige Möglichkeit ist, wie man an der Macht bleibt und 60% Zustimmungsquoten in Moskau bekommt. Aber auch weil wir das Versprechen nicht hielten, das George H. W. Bush und Jim Baker dem damaligen Außenminister der Sowjetunion, aus der ja dann Russland wurde, Eduard Schewardnadse, und Gorbatschow und später Jelzin gaben. Und Jim sagte nahezu wörtlich, dass dafür, dass ihr (Anm. d. Autors: die Sowjetunion) kein Geheule über den größten diplomatischen Triumph des späten zwanzigsten Jahrhunderts die Wiedervereinigung Deutschlands anstimmt, wir mit der NATO keinen Zoll weiter nach Osten rücken würden; das sind Jim Bakers Worte. Was tat Bill Clinton? Er ging keinen Schritt weiter nach Osten. Nein. Bei ihm waren es ganze Länder. Er und Obama hielt das aufrecht beabsichtigte sogar Georgien und die Ukraine (Anm. d. Autors: in die NATO aufzunehmen). Wir stifteten sogar die Revolution in Kiew an. Was sollte Putin tun? Ein Drittel der sowjetischen (Anm. d. Autors: Er müsste hier wohl »russischen« sagen) schweren Waffen kommen aus der Ukraine. Die wichtigste Marine-Basis, nein Basen, Sewastopol und Odessa sind dort. Odessa könnte als nächstes dran sein, es ist militärisch sogar wichtiger als die Krim. Was sollte er angesichts einer solchen Stichelei, einer solchen Kampfansage tun?« 1 Weiterführende Literatur findet man insbesondere in Kees van der Pijls Buch über den Abschuss von MH17 (PapyRossa Verlag). Gleiches gilt für die Analyse der Schüsse auf dem Maidan, die von Ivan Katchanovski auf Academia.edu verfügbar ist. Aus diesem Grund wird über die Schüsse auf dem Maidan als auch den Abschuss von MH17 in diesem Buch nur am Rande eingegangen. Das Buch zeigt auf, dass fast alle Voraussagen, welche die Kritiker der Regierung der EU, der NATO und Deutschlands schon 2014 uns 2015 angebracht hatten, berechtigt waren.