Köln (ots) – Bei bis zu 30 Prozent der Arbeitsunfälle ist Alkohol im Spiel. Das hat die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen ermittelt. Ab 0,2 Promille steigt die Risikobereitschaft, ab 0,3 Promille leiden Konzentrationsfähigkeit und Aufmerksamkeit. Alkohol sollte am Arbeitsplatz daher tabu sein. Vorgesetzte und Arbeitgebende stehen in der Verantwortung, frühzeitig einzugreifen, wenn ein Alkoholproblem bei einem Beschäftigten vorliegen könnte. In der aktuellen Ausgabe von etem 6.2020 der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) wird über das wichtige Thema Alkohol während der Arbeit sowie ergänzend über einen ausführlichen 5-Stufen-Plan für die direkte Umsetzung bei einem Suchtproblem am Arbeitsplatz berichtet.
Ist ein Beschäftigter alkoholisiert, müssen Arbeitgebende diesen am Weiterarbeiten hindern. Vermittelt er sogar den Eindruck, dass er sich selbst oder andere gefährdet, müssen Vorgesetzte dafür sorgen, dass er unbeschadet nach Hause kommt. Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers bezieht sich auf einmalige “Ausrutscher”, aber auch auf den Verdachtsfall einer Alkoholabhängigkeit.
Dr. Just Mields, Arbeitspsychologe bei der BG ETEM, empfiehlt zunächst das Vier-Augen-Gespräch zwischen Führungskraft und Beschäftigten. Orientierung für das weitere Vorgehen gibt ein sogenannter 5-Stufen-Plan, in den nach und nach im Laufe mehrerer Wochen auch Personalrat oder Suchthelfer und die Personalabteilung einbezogen werden, bis es zur positiven Verhaltensänderung oder im ungünstigsten Fall im letzten Gespräch auch zur Kündigung kommt.
Doch wie erkenne ich überhaupt ein Suchtproblem? Anzeichen können sehr individuell sein und reichen von der Alkoholfahne über das häufige Lutschen von Bonbons als Atemerfrischer, plötzlich auftretende Unpünktlichkeit, häufige Fehlzeiten, Konzentrationsschwierigkeiten und Leistungsmängel bis hin zu aggressivem Verhalten gegenüber Kollegen oder gar dem Anlegen von heimlichen Vorräten.
Als Chefin oder Chef sollte man “klare Kante zeigen”, sachlich und ruhig mit dem Thema umgehen und gleichzeitig vermitteln, dass der Betrieb die Entwicklung des Problems konsequent und systematisch begleitet und dabei im Auge hat, dem Beschäftigten eine faire Chance zu geben, wenn dieser sich seiner Suchterkrankung stellt und aktiv bei der Bekämpfung des Problems mitwirkt.
Arbeitgebende können sich bereits im Vorfeld positionieren, indem sie durch Filme und Vorträge aufklären und Beschäftigte an Maschinen sowie Mitarbeitende, die Dienstfahrzeuge nutzen, darin unterweisen, dass Arbeit und Alkohol nicht vereinbar sind. Auch ein absolutes Alkoholverbot, festgehalten in einer Betriebsvereinbarung, oder die Zusammenarbeit mit Suchtberatungsstellen sind möglich.
Der komplette Artikel “Das eine Glas zu viel” ist nachzulesen im Magazin “etem” 6.2020 – der BG ETEM unter etem.bgetem.de . Dort findet sich auch der ausführliche 5-Stufen-Plan mit konkreten Inhalten, Vereinbarungen und weiteren Vorschlägen für ein systematisches Vorgehen. Eine Praxishilfe “Alkohol und Arbeit – zwei, die nicht zusammenpassen” stellt die BG ETEM kostenlos als Download unter www.bgetem.de und der Eingabe des Webcodes M18703564 zur Verfügung.
Die Wahrheit und ihr Preis
Wie viel Meinungsfreiheit und Toleranz gegenüber Andersdenkenden gibt es in den deutschen Medien?
Eva Herman, beliebte Moderatorin und langjährige Nachrichtensprecherin der Tagesschau, vertritt öffentlich eine politisch unkorrekte Familienpolitik. Ihre Betrachtungsweise stimmt mit dem klassischen Feminismus nicht überein. Im Gegenteil: An vielen Stellen übt sie scharfe und fundierte Kritik an der feministischen Ideologie. Damit bricht sie ein Tabu und bringt die linksfeministische Szene gegen sich auf. Eva Herman soll aus der Tagesschau entfernt werden. Chef-Feministin Alice Schwarzer startet eine Denunziationskampagne gegen sie, die in den politisch korrekten Medien und bei Eva Hermans Arbeitgeber, dem NDR, ihre Wirkung nicht verfehlt. Es kommt zum Aufstand der Gutmenschen und zu einer regelrechten öffentlichen Hexenjagd gegen Eva Herman, bei der sie mit ungerechtfertigten Nazi-Vorwürfen konfrontiert wird. Eva Herman verliert daraufhin ihren Job als Nachrichtensprecherin der Tagesschau.
In der inzwischen schon beinahe legendären Johannes-B.-Kerner-Sendung kommt es vor laufenden Kameras und unter den Augen eines Millionenpublikums zu einer Art »Inquisitionstribunal« gegen Eva Herman, das mit ihrem »Hinauswurf« durch Kerner endet – und erneut ein vernichtendes Medienecho findet. Ihr berufliches Leben ist zerstört, als Mensch wird sie zur »Persona non grata«.
In diesem Buch gibt Eva Herman tiefe und sehr persönliche Einblicke in die schwerste Zeit ihres Lebens. Sie spricht offen über ihre Gefühle. Sie schildert die enttäuschenden und intoleranten Reaktionen sogenannter Freunde und Kollegen, und sie zeigt die rücksichtslosen Mechanismen einer fast unmenschlichen Medienwelt auf, die Züge einer Meinungsdiktatur offenbaren. Ein ungeahntes Maß an mangelnder journalistischer Sorgfalt, vor allem bei den sogenannten Leitmedien, lässt den Leser nicht unberührt. Eva Herman gewährt hier einen erhellenden Blick hinter die Kulissen des öffentlich-rechtlichen Fernsehens und der deutschen Medienwelt. Wie war das damals wirklich in der berühmten Kerner-Sendung? Was dachte Eva Herman während der Sendung? Wie erlebte sie Johannes B. Kerner, Senta Berger, Margarethe Schreinemakers und Mario Barth? Wie empfand sie den Aufstand der »Gerechten«, als sie etwas Unerhörtes tat: Sie vertrat ihre Meinung! Welches Medium verbreitete welche Unwahrheiten und wie wurde bewusst manipuliert? Wie kam es zu dieser rasanten Hexenjagd und was darf man in Deutschland heute eigentlich noch gefahrlos sagen?