Zahnarzt

In Deutschland wird heute oft von einem Amalgam-Verbot in Bezug auf Zahnersatz gesprochen. Was dabei untergeht, ist dass das Verbot nicht etwa wegen möglicher gesundheitlicher Schäden ausgesprochen wurde, sondern wegen Umweltschäden. Doch kann ein Material, welches für die Umwelt schädlich ist, für einen Menschen gesund sein? Ich habe mir das einmal genauer angeschaut und schildere hier meinen Eindruck.

Amalgam für die Zähne besteht aus einer Mischung aus Silber, Kupfer, Zinn und Quecksilber. Nach Aussagen der Zahnärztelobby ist dies der besterforschte und älteste zahnärztliche Werkstoff. Doch schon dann wird die Formulierung schwammig. Es wird “in der Regel” problemlos vertragen. Es heißt weiter, keine Studie hätte den Nachweis für die These erbringen können, dass das Vorhandensein von Amalgamfüllungen einen ursächlichen Zusammenhang mit degenerativen Krankheiten, anderen Krankheiten oder sonstigen unspezifischen Symptomen stehe. Doch was sich wie eine Entwarnung liest, klingt beim genauen Betrachten der Aussage besorgniserregend.

Amalgam wird in der Zahnmedizin in den USA seit dem frühen 19. Jahrhundert verwendet und wurde dann kurzzeitig verboten, da die gesundheitlichen Auswirkungen unklar seien. Seit den 1920er Jahren wird es auch in Deutschland verwendet und damit begann auch hier die Diskussion über mögliche gesundheitliche Schäden. Von offiziellen Stellen, inkl. der WHO und dem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 4. März 2016 (Az.: 26 U 16/15) gilt Amalgam als unbedenklich. Allerdings räumt auch die WHO ein, dass es in Einzelfällen zu gesundheitlichen Schäden führen könne, welche aber individuell seien.

Auf der anderen Seite kam es 1996 aber zu einer Massenanzeige von 1.500 Privatpersonen wegen Körperverletzung gegen führende Mitarbeiter des Amalgam-Herstellers und Quecksilbervertreibers Degussa AG. Und das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) empfiehlt, dass Schwangere und Nierengeschädigte auf die Verwendung von Amalgam verzichten sollten. Warum, wenn es als unbedenklich gilt? Damals gab die Staatsanwaltschaft Frankfurt in der Degussa-Sache ein Gutachten von der Universität Kiel in Auftrag, aus welchem hervorging, dass bei Auslese von 10.000 wissenschaftlichen Arbeiten zum Thema Amalgam, zu keinem Zeitpunkt toxikologische Schäden nachzuweisen seien.

Letztendlich geht aber aus dem Gutachten der Universität Kiel hervor, dass Amalgam offenbar nur deshalb offiziell als unbedenklich gelte, weil die Zusammenhänge zu den möglichen Symptomen nicht bekannt seien und infolgedessen auch nur sehr wenige Schadensfälle gemeldet würden. Letztendlich wird “das chronische Amalgam-Vergiftungsbild als ein buntes Beschwerdemuster mit neurologisch-psychiatrischen Schwerpunkten” beschrieben. Im weiteren Verlauf der Degussa-Verhandlung kam es zur Vernehmung verschiedener Zahnärzte, die in ihrer Praxis bereits mehrfach mit den negativen Auswirkungen des Amalgams bei ihren Patienten konfrontiert wurden und beobachten konnten, dass Amalgamgeschädigte – in 80 Prozent der Fälle – nach einer sachgemäßen Entfernung der Amalgamfüllungen und einer anschließenden Ausleitung des gespeicherten Quecksilbers aus dem Körper entweder ganz oder teilweise symptomfrei wurden. Weiter stellte die Staatsanwaltschaft Frankfurt das damalige Verfahren mit 150.000 Euro Strafgeldern ein und dem Vorschlag, die Degussa AG als Amalgamhersteller möge eine weitere Studie zu Gesundheitsschäden in Bezug auf Amalgam in Auftrag geben. Wie die Staatsanwaltschaft auf diese witzige – wenn es nicht so ernst wäre – Idee kam, bleibt uns unbegreiflich.

Das Gutachten der Uni Kiel hatte ganz am Rande noch ergeben, dass bereits im Jahre 1955 ein Mitarbeiter der Degussa AG intern vor den Gefahren des Amalgams gewarnt haben soll, so dass man davon ausgehen konnte, dass die Firma von jenen Risiken unterrichtet war, denen alle Menschen ausgesetzt sind, sobald sie mit Amalgam behandelt werden. Trotz dieses Verdachts auf Fahrlässigkeit wurde letztendlich keine offizielle Anklage erhoben und das Verfahren nach den oben erwähnten Zahlungen beigelegt.

Amalgam bleibt nach Aussagen von Kritikern mit einer Halbwertszeit von bis zu 20 Jahren im menschlichen Körper. Gerade beim Einsetzen und Entfernen wir Quecksilber vom Körper aufgenommen. Es kommt überwiegend zu Nerven- und Nierenschäden, aber auch zu Krebs und Müdigkeit/Mattigkeit. Im zahnmedizinischen Gebrauch hält Amalgam ca. 8 Jahre und muss danach wieder ersetzt werden. Das bedeutet, dass ein 20jähriger, der eine Amalgamfüllung erhält, bis zu seinem 60. Lebensjahr fünfmal Amalgam entfernen und setzen lassen muss. Und das pro Füllung.

Heute noch, obwohl die Nutzung von Amalgam aufgrund von Umweltaspekten stark eingeschränkt ist. Dennoch wird es heute noch verwendet. Aus Kostengründen erhalten das Patienten, die sich keinen teuren Ersatz leisten können. Zum einen ist dort Kunststoff, aber auch Keramik, Gold und Komposit. Kompositkunstoffe werden als Alternative zu Amalgam gesehen. Allerdings können auch diese nicht ganz unkritisch betrachtet werden. Der Werkstoff ist chemisch hoch komplex und muss noch weiter erforscht werden. In Kompositen steckt Bisphenol A , eine Substanz mit östrogenartiger Wirkung. Wissenschaftler gehen davon aus, dass wenn eine Kompositfüllung im Mundraum gelegt wird schon nach kurzer Zeit Bisphenol A freigesetzt wird. Füllungen aus Gold werden im Vergleich zu den Kompositfüllungen nicht von der Krankenkasse übernommen. Das heißt, was wirklich nachweislich nicht gesundheitsschädlich ist, können sich nur Besserverdienende leisten. Deutschland im Jahr 2021.

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