Kalmeda®Kalmeda® Tinnitus-App: eine der ersten DiGAs auf Rezept / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/67141 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/G. Pohl Boskamp GmbH & Co. KG"

München (ots) – Elf Monate nachdem der Deutsche Bundestag das DVG beschlossen hat, sind nun die ersten beiden Apps auf Rezept verfügbar. Das birgt viele Chancen für die digitale Gesundheitsbranche – und auch Risiken. Die Digital Health-Experten Jan Bordon und Gabor Kiss von der globalen Strategie- und Marketingberatung Simon-Kucher & Partners erklären, worauf App-Anbieter vor allem bei der bevorstehenden GKV-Preisverhandlung jetzt achten müssen.

Die erste Hürde ist geschafft: Durch das digitale Versorgungsgesetz (DVG) haben Patienten seit dem 5. Oktober die Möglichkeit, offiziell die ersten beiden Apps auf Rezept zu erhalten. Die Nachfrage ist hoch: Nur 6 Prozent der Patienten nutzen kostenpflichtige medizinische Apps bisher, knapp 60 Prozent würden sie aber nutzen, wenn ihr Arzt sie verschreibt und die Kosten übernommen werden.

Für Healthcare-Unternehmen, deren Angebot auch digitale Lösungen und Apps umfasst, birgt diese Entwicklung ganz neues Potential, zeitgleich jedoch auch Risiken. Das gilt insbesondere für Digital Health-Startups, die häufig noch wenig Erfahrung haben und strukturiert vorgehen müssen. Wichtig ist dabei, sich im Rahmen der Evidenzgenerierung nicht nur auf die Anforderungen für die Listung durch den BfArM zu fokussieren, sondern insbesondere auch auf die Anforderungen für die Preisverhandlung mit dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV). Die Verhandlungen, die nach der endgültigen Aufnahme in das DiGA-Verzeichnis stattfinden, sind nicht zu unterschätzen – durch weitreichende Erfahrungen im Rahmen von AMNOG-Verhandlungen wissen wir, wie wichtig es ist, mit einer klaren Preisstrategie aufzutreten. Ohne eine strategische Vorbereitung und strukturierte Verhandlungsführung ist kaum ein Erfolg möglich. Hinzu kommt, dass auch der GKV sein Wissen und Erfahrungen aus AMNOG-Prozessen mitbringen wird – man kann sich also auf harte Preisverhandlungen einstellen.

Ist die App bereits auf dem Markt und für Selbstzahler zu einem bestimmten Preis verfügbar, hat dieser auch Auswirkungen auf den möglichen Erstattungspreis in der Zukunft. Falls andere Länder dem deutschen Ansatz folgen und ähnliche Modelle im Gesundheitssystem integrieren, können diese Preise vom GKV referenziert werden und haben entsprechend auch eine Auswirkung auf diese Preisverhandlungen. Und natürlich werden die ersten Prüfungen und Preisverhandlungen mit dem GKV Spitzenverband ein Lernprozess für alle Beteiligten sein, der weitere Anpassungen mit sich bringt. Umso wichtiger für die Anbieter, frühzeitig eine umfassende Preisstrategie bereit zu haben.

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