Schwul

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat den Freispruch für den Kasseler Biologen Prof. Ulrich Kutschera bestätigt. Die Revision der Staatsanwaltschaft Kassel gegen ein entsprechendes Urteil des Kasseler Landgerichts wurde damit verworfen. Es handele sich bei den teilweise überspitzten Aussagen insgesamt um eine nicht strafbare Meinungsäußerung, hieß es zur Begründung.

Die Staatsanwaltschaft hatte den Hochschullehrer nach Strafanzeigen wegen Volksverhetzung, Beleidigung und Verleumdung angeklagt, weil er sich im Juli 2017 in einem Interview gegen die gleichgeschlechtliche Ehe mit Adoptionsrecht ausgesprochen hatte. In erster Instanz war der Professor der Universität Kassel im August 2020 zu einer Geldstrafe in Höhe von 6.000 Euro verurteilt worden. Im März 2021 hatte das Landgericht diese Verurteilung aufgehoben.

Es ist ein Unding, dass ein Professor in Deutschland wegen seiner auf Expertise in Humanbiologie fußenden Kritik an gleichgeschlechtlichen Ehen mit Adoptionsrecht erstinstanzlich zu einer Geldstrafe verurteilt werden kann. Die Haltungsmedien konnten sich damals nach der Verkündung der Strafe vor Schadenfreude kaum halten. Zum Glück hat das Oberlandesgericht in Frankfurt den Freispruch bestätigt und die Meinungsäußerung eines angesehenen Wissenschaftlers als das eingestuft, was sie ist: ein fundierter Beitrag in einer kontroversen Debatte, die von der Freiheit der Wissenschaft gedeckt ist.

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