Corona Impfung

In den sozialen Medien kursiert derzeit ein Foto eines Briefes der Ärztekammer Nordrhein (Kreisstelle Mönchengladbach), in welchem über die Auffrischungsimpfungen in Oberhausen in einem ASB-Haus berichtet wird und wo es zu “zahlreiche schwere Komplikationen” und einen Todesfalls, sowie zwei Reanimationen gekommen sein soll. Die unterschreibenden Ärzte baten um genaue Einzelfallprüfung für mögliche Auffrischungsimpfungen.

Die Ärztekammer Nordrhein verwies auf unsere Anfrage über Echtheit des Dokuments auf die Pressemitteilung vom 8. September. Darin heißt es: “Beide reanimierte Personen waren vorerkrankt. […] Ein ursächlicher Zusammenhang zwischen den Reanimationen und den verabreichten Auffrischungsimpfungen ist nach unseren Informationen bislang nicht belegt.” Aber eben auch nicht widerlegt. Im Schreiben des Kreisverbandes heißt es dazu: “Insgesamt sind von 900 Impflingen 9 heftig erkrankt, überwiegend mit kardiopulmonalen Problemen. Entsprechende Meldungen an das Paul-Ehrlich-Institut, das Gesundheitsamt und die KVNO sind erfolgt, die notwendigen Untersuchungen laufen.” Folglich kann auch erst nach Abschluss eindeutig beurteilt werden, ob diese Häufung der Fälle, wie sie bereits in vielen Pflegeheimen in Deutschland vorgekommen sind (wir berichteten), für diese Erkrankungen verantwortlich sind.

Die beiden Reanimationsfälle seien vorerkrankt gewesen. Einen Todesfall nach der Auffrischungsimpfung hätte es entgegen Medienberichten nicht gegeben. Die Person, die verstorben sei, sei nicht geimpft gewesen.

Den Brief an die niedergelassenen Ärzte in Mühlheim kommentiert die Ärztekammer Nordrhein wie folgt: “In einem Brief an die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte in Mülheim an der Ruhr informierte Dr. med. Stephan von Lackum, Beauftragter des Vorstands für die Kreisstelle in Mülheim, über die Ereignisse in Oberhausen. Er bittet darin seine Mühlheimer Kolleginnen und Kollegen, selbst ärztlich zu entscheiden, ob eine Auffrischungsimpfung bei den eigenen Patienten dringlich ist, solange keine Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) vorliegt. „Das Schreiben wurde mit uns nicht abgestimmt und ist in eigener Verantwortung des Unterzeichners entstanden – sicher auch als Reflex auf die Ereignisse in Oberhausen“, sagt Dr. med. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein. Bergmann weiter: „Im Grunde gibt er damit nur wieder, was auch die Gesundheitsministerkonferenz am 6. September in Bezug auf Auffrischungsimpfungen für Über-60-Jährige beschlossen hat: nämlich, dass die Impfungen nach ärztlichem Ermessen sowie individueller Abwägung erfolgen sollten – und auch nur dann, wenn der Abschluss der COVID-19-Impfserie mindestens sechs Monate zurückliegt.“”

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