Andreas SchöfbeckAndreas Schöfbeck

Wir berichteten vor kurzem sowohl von den Ergebnissen der BKK ProVita, als auch von der Entlassung des Vorstandes Andreas Schöfbeck. Nun wurde bekannt, dass die BKK ProVita nach dem Rauswurf offenbar eine Analyse zurückhält und nicht an das PEI herausgibt. Dagegen klagt nun ein Datenanalyst vor Gericht.

Laut des Berichts führen Corona-Impfstoffe – wie von freien Medien seit Monaten berichtet – zu erheblich mehr Nebenwirkungen als das Paul Ehrlich Institut bekannt gibt. Hierzu sollte es zu einem Treffen zwischen Vorstand Schöfbeck und dem PEI kommen, um die Analyse zu beraten. Doch kurz vorher wurde der Vorstand fristlos entlassen. Die Vertretung hielt eine Analyse offenbar zurück. Geschah dies alles auf Druck der Pharmalobby? Wir können es uns vorstellen, denn Krankenkassen haben mit Pharmafirmen Verträge für Medikamente, welche individuell ausgehandelt werden.

Dem Rauswurf ging aber der übliche Druck voraus. So beschimpfte ein Ärzteverband die BKK ProVita als „Schwurbel-Kasse“, regierungsnahe Medien griffen das auf. Leitmedien stempelten Schöfbecks Datenanalysten, den Informatiker Tom Lausen, zu einem unglaubwürdigen „Querdenker“ ab – und der wehrt sich nun juristisch: Sein Rechtsanwalt Ivan Künnemann verlangt vom neuen BKK-ProVita-Vorstand die Herausgabe der Daten an das zuständige Paul-Ehrlich-Institut (PEI). Denn der hält diese Dokumente offenbar zurück.

Das geht aus einem Anschreiben des Rechtsanwalts an den neuen BKK-ProVita-Vorstand Walter Redl hervor, das der Autorin vorliegt. Der Vorwurf darin: Redl habe nach Schöfbecks Entlassung die Datenübergabe an das PEI „vereitelt“. Sein Mandant Lausen fordere ihn auf, dies umgehend bis zum 9. März nachzuholen. Sollte dies nicht geschehen, werde er Strafverfahren anstrengen. Der Anwalt fügte hinzu: „Ebenfalls werde ich nach Verstreichenlassen der Frist sämtliche Daten an das Paul-Ehrlich-Institut übergeben.“ 

Ebenso wollte sich das PEI bereits in der ersten Märzwoche mit dem BKK-ProVita-Vorstand persönlich über die ermittelten Daten austauschen. Laut Anwalt Künnemann kam es auch dazu nicht. Dies sei seiner Rechtsauffassung nach gleichfalls als „strafbares Unterlassen“ zu werten. Er mahnte: „Die grundsätzliche Aussage, die Impfstoffe seien sicher und wirksam, ist vor diesem Hintergrund Ihrer Vereitelungstaten zur Bewertung der Impfstoffsicherheit sachlich ohne Neuprüfung nicht mehr haltbar.“

Auf das Ergebnis sind wir gespannt und werden davon berichten.

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Obwohl nur ein einziger Journalist mit der gelegentlichen Unterstützung zahlreicher ebenfalls freiberuflicher Kollegen und Ehrenamtler hat Stefan Raven News seit 2020 immer wieder Dinge aufgedeckt, die andere Medien erst später berichteten. Leider sehen es diese Medien nicht als angebracht an, den Erstberichterstatter (uns/mich) zu nennen, wie es im Journalismus Gang und Gebe ist. Einige haben uns sogar schon gelegentlich die Stories im wahrsten Sinne des Wortes geklaut. Das ist kein netter Umgang zwischen Kollegen.

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